Um den Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt einen besseren Zugang zu medizinischen sowie rechtsmedizinischen Dienstleistungen zu ermöglichen, hat die zuständige Kommission des Nationalrates den Vorschlägen der Landesregierung zugestimmt. Diese zielen darauf ab, die Unterstützung für Gewaltopfer auszubauen. Dazu gehören Verbesserungen im Bereich medizinischer Versorgung und rechtsmedizinische Dokumentation von Verletzungen und Spuren der Taten.
Die Kommission des Nationalrates befürwortet mit 20 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung die Vorlage. Ein entsprechender Bericht wurde am Freitag durch die Parlamentsdienste bekanntgegeben. Im Gesetz wird weiterhin festgehalten, dass rechtsmedizinische Dokumentationen von Verletzungen und Spuren nach Gewaltvorfällen 15 Jahre lang aufbewahrt werden müssen, wobei für die Spuren selbst eine Mindestfrist von fünf Jahren gilt.
Des Weiteren verlangt die Mehrheit der Kommission, dass Kantone ausreichend Schutzplätze für Opfer und deren Angehörige bereitstellen. Die Minderheit will diesen Passus jedoch entfernen. Auch besteht Uneinigkeit darüber, ob Kantone dazu verpflichtet werden sollen, Kontaktdaten von Opfern und ihren Familien an Beratungsstellen weiterzuleiten, wobei dies die Zustimmung der Betroffenen erfordern würde. Dieser Vorschlag stieß ebenfalls auf Widerstand in der Minderheit.