Ein aktueller Fall aus Zug beleuchtet die Herausforderungen der Justiz bei der Bekämpfung von Cybermobbing. Laut dem Bericht der «Republik» belästigte ein Mann aus dem Kanton Zug eine 13-Jährige online, indem er ihr unerwünschte Nacktbilder schickte und sie um Nacktfotos bat, mit dem Versprechen von Geld für sexuelle Handlungen. Er plante sogar ein Treffen in einem süddeutschen Hotel, wie die «Republik» berichtet. Das Zuger Strafgericht verurteilte den Mann vergangene Woche zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten.
Bei einer bedingten Freiheitsstrafe darf der Verurteilte das Gefängnis nicht antreten, vorausgesetzt er begeht während der Probezeit keine weiteren Straftaten. Der entscheidende Grund für die milde Strafe war, dass das geplante Treffen nie stattfand. Das Mädchen blockierte den Mann und sagte aus, sich belästigt gefühlt zu haben. Da der Beschuldigte weder ein Hotelzimmer buchte noch zum Treffpunkt kam, sprach ihn das Gericht von dem Vorwurf des versuchten sexuellen Missbrauchs frei. Die Richterin erklärte, dass im Internet die Schwelle für einen versuchten Missbrauch nicht überschritten wurde.
Der Verteidiger argumentierte, sein Mandant habe lediglich nach virtuellem «Kribbeln» gesucht und nie eine reale Begegnung angestrebt. Das Gericht verurteilte ihn letztendlich nur dafür, dass er Nacktfotos von dem Mädchen forderte.
Die Schweiz ringt seit Jahren um strengere Gesetze gegen Cybergrooming. Fachleute und Kinderorganisationen diskutieren intensiv, wie man solche Handlungen besser ahnden kann. Eine ZHAW-Studie zeigt, dass fast 47 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz bereits von Erwachsenen online sexuell angesprochen wurden. Obwohl das Strafrecht solche Fälle unter «Versuch zur Vornahme sexueller Handlungen mit Kindern» erfasst, fallen viele durch unklare Definitionen.
Nützliche Kontaktadressen:
Für Unterstützung wählen Sie die Nummer 143 der «Dargebotenen Hand», oder für Jugendliche die Nummer 147 von Pro Juventute. Bei Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität kann die LGBTIQ-Helpline helfen.
Meldungen über Belästigungen im öffentlichen Raum können anonym beim «Luzern schaut hin»-Tool eingereicht werden, und Opferberatungsstellen bieten Unterstützung für von Straftaten Betroffene.