Der Schweizer Nachrichtendienst blockiert den Zugriff auf wichtige Akten zum Terroranschlag von 1972 in München, was Fragen bezüglich einer überlangen Schutzfrist und deren Begründung aufwirft. 1999 veröffentlichte Abu Daud seine Memoiren mit dem Titel «Palestine: de Jérusalem à Munich», die detailliert von seiner Kindheit bis zu seinem Einsatz beim Olympia-Attentat berichten, das weltweit live übertragen wurde. Der Überfall auf die israelische Unterkunft im Olympischen Dorf und der missglückte Befreiungsversuch forderten 17 Menschenleben. Das Attentat war ein Resultat langfristiger Vorbereitungen des «Schwarzen Septembers», einer militanten Einheit der Fatah, die nach dem PLO-Auszug aus Jordanien 1970 gegründet wurde. Das Bundesarchiv in Bern verwahrt ein Dossier über Abu Daud, dessen Einsichtnahme durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) verweigert wird. Der NDB argumentiert mit dem Schutz nachrichtendienstlicher Quellen und der Privatsphäre möglicher Terroristen. Das Institut für Zeitgeschichte in München (IfZ), das die Aufarbeitung des Attentats betreut, erhielt ebenfalls keine Zugangsgenehmigung zum Schweizer Dossier. Trotz Appelle zur Öffnung von Akten bleibt das Dokument bis 2073 unter Verschluss. Neben Abu Daud wird auch Fuad Shamali erwähnt, ein umstrittener Akteur, der in Genf agierte und Anschläge plante. Sein Tod kurz vor dem Attentat und sein posthumer Ruhm werfen weitere Fragen auf. Das Archivierungsgesetz sieht normalerweise 30 bis 50 Jahre Schutzfrist vor, doch im Fall «Abu Daud» wurde diese auf 80 Jahre verlängert. Historiker kritisieren solche Praktiken als Missbrauch der Gesetze. Ähnlich lang werden auch Dokumente über Josef Mengele zurückgehalten. Die NZZ hat gegen die Schutzfrist Beschwerde eingelegt, wie auch im Fall von Gérard Wettstein gegen den Zugriff auf Dossiers zu Mengeles Aufenthalt in der Schweiz.