Der freie Personenverkehr mit der EU ist zentral für die Schweiz, insbesondere im Hinblick auf den Bedarf an Arbeitskräften in Mangelberufen. Die Frage stellt sich, ob dieser künftig durch einheimische und ausländische Arbeitskräfte gedeckt werden kann.
Eingebunden in den europäischen Kontext, erlebte die Schweiz 2025 eine globale Flüchtlingszahl von 119 Millionen. Trotz eines Rückgangs der Asylgesuche in EU-Staaten auf etwa 800.000 (wobei etwa 26.000 oder 3,2 Prozent in die Schweiz kamen), bleibt der Migrationsdruck bestehen, verstärkt durch Konflikte, Regierungsversagen, Armut und Perspektivlosigkeit sowie dem Klimawandel.
Das Dublin-System hat sich als ineffektiv erwiesen. Der EU-Migrations- und Asylpakt von 2026 sieht einen Solidaritätsmechanismus vor. Die Schweiz übernimmt Teile dieser Reformen, wie die Beteiligung am neuen Screening-Verfahren und der Zusammenarbeit mit Frontex.
Die Migrationsaussenpolitik erfordert Kohärenz mit der Innenpolitik. 2020 beschlossen Bundesrat und Parlament eine intensivere bilaterale und regionale Zusammenarbeit. Migrationspartnerschaften, die Rückübernahmeabkommen beinhalten, haben sich bewährt, indem sie unbegründete Asylgesuche reduzierten und Rückführungen erleichterten.
Internationale Organisationen unterstützen Flüchtlinge im Erstaufnahmestaat. Allerdings führen weltweite Hilfskürzungen zu größerer Instabilität. Die Schweiz betont die Notwendigkeit eines effizienten Asylmanagements, um Missbrauch vorzubeugen und nicht schutzbedürftige Personen rasch zurückzuführen.
Seit 2002 regelt das duale Zulassungssystem den Arbeitsmarkt: EU-Bürger mit einer Stelle dürfen arbeiten; aus Drittstaaten sind nur Hochqualifizierte zugelassen. Dieser Ansatz hat keine negativen Auswirkungen auf Löhne und Beschäftigung der Einheimischen gezeigt, obwohl ein Mangel an Arbeitskräften besteht.
Demografische Entwicklungen führen zu einem wachsenden Bedarf an Arbeitskräften. Der Schweizerische Arbeitgeberverband prognostiziert einen Mangel von 460.000 Arbeitskräften bis 2034. Anpassungen der Bilateralen III sollen diesen Wettbewerb ermöglichen, während ein Wegfall erhebliche wirtschaftliche Einbußen nach sich ziehen würde.
Durch den demografischen Wandel und den Mangel an Arbeitskräften in bestimmten Branchen wird eine legale Arbeitsmigration aus Drittstaaten unumgänglich. Dies sollte über Partnerschaften oder Abkommen erfolgen, wie es Deutschland praktiziert, und im öffentlichen Interesse liegende Berufe berücksichtigen.
Migrationspolitik allein kann globale Probleme nicht lösen, aber die Schweiz trägt pragmatisch zur Steuerung bei. Das Freizügigkeitsabkommen ist dabei zentral. Abseitsstehen würde Sicherheitslücken schaffen und Zusammenarbeit gefährden.
Die Annahme der 10-Millionen-Initiative oder der Grenzschutzinitiative wäre mit europäischen Verpflichtungen unvereinbar. Die Schweiz sollte abrupte Richtungswechsel vermeiden, um eine glaubwürdige Migrationspolitik zu gewährleisten.