Die Schweiz verzeichnet die größte Anzahl an Grenzgängern in Europa. Aktuell übernehmen die Sozialversicherungen des Wohnlandes die Kosten, wenn diese Arbeitnehmer arbeitslos werden. Ein bevorstehender Wechsel könnte dies ändern.
Obwohl die EU 27 Länder umfasst und einen Binnenmarkt bildet, bleiben viele Aspekte unvollständig. Neuigkeiten gab es jüngst in einem Abkommen zwischen dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten über Sozialreformen für Arbeitnehmer, die nicht im Heimatland tätig sind. Diese Reform wird wahrscheinlich höhere Kosten für die Schweizer Arbeitslosenversicherung (ALV) nach sich ziehen.
Es geht um Pendler, die in einem anderen Land arbeiten. Aktuell beziehen Grenzgänger aus Frankreich oder Deutschland bei Verlust ihrer Stelle das Arbeitslosengeld von ihrem Heimatstaat. Die Schweiz überweist derzeit lediglich Versicherungskosten für drei bis fünf Monate an den Wohnstaat, je nach Dauer des Schweizer Engagements.
Die neue Regelung sieht vor, dass das Land für die Versicherungsleistung aufkommt, in dem die Arbeitnehmer beschäftigt waren. Dies bedeutet einen Wechsel zum Arbeitslandprinzip.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) äußerte sich nicht zu den genauen zusätzlichen Kosten, deutet jedoch an, dass das neue System teurer sein wird als das bisherige. Im letzten Jahr zahlte die Schweiz Frankreich 226 Millionen Franken zurück, im Vergleich zu 148 Millionen im Vorjahr. An Deutschland und Italien wurden jeweils 29,3 Millionen beziehungsweise 21 Millionen Franken erstattet.
Zudem sieht die EU-Vereinbarung vor, dass die Arbeitsämter des früheren Beschäftigungsortes für die Betreuung der Arbeitslosen zuständig sein sollen. In der Schweiz wäre das etwa das RAV zuständig.
Gaby Bischoff, eine EU-Abgeordnete aus Deutschland, bezeichnete die Einigung als einen Meilenstein für Millionen von mobilen Arbeitnehmern.
Allerdings müssen noch die Ministerien der 27 Länder sowie das EU-Parlament zustimmen. Ob die Reform letztlich verabschiedet wird, ist ungewiss; zuvor scheiterte sie zweimal am Veto einiger Staaten. Eine Zustimmung von mindestens 15 Mitgliedsstaaten ist erforderlich. Aufgrund des Freizügigkeitsabkommens müsste die Schweiz diese Reform übernehmen.
Ein potenzieller Verbündeter gegen die Reform könnte Luxemburg sein. Täglich arbeiten dort 230.000 Personen, vor allem im Gastgewerbe und Finanzsektor. Der luxemburgische Arbeitsminister Marc Spautz bezeichnete die Auswirkungen für Luxemburg als besonders gravierend.
Innerhalb Europas haben nur die Schweiz und Deutschland mehr Grenzgänger als Luxemburg, jeweils über 400.000. Anders als in der Schweiz ist das Verhältnis in Deutschland ausgewogener, da viele Arbeitnehmer im südlichen Nachbarland tätig sind.