Der anstehende Konflikt zwischen Bern und Brüssel dreht sich nicht nur um erhebliche finanzielle Belange, sondern bietet zudem eine ideale Gelegenheit zur Bewertung der Vor- und Nachteile der neuen bilateralen Abkommen. Die EU plant im Zusammenhang mit arbeitslosen Grenzgängern eine Reform, die für die Schweiz jährlich Hunderte Millionen Franken kosten könnte. Dieser Streitfall liefert ein konkretes Beispiel, um die Auswirkungen dieser umstrittenen Verträge zu analysieren.
Unabhängig davon, ob die neuen Verträge in Kraft treten oder nicht, wird von der Schweiz erwartet, dass sie sich den EU-Regeln anschließt (ähnlich wie die EWR-Staaten). Dieser Aspekt lässt sich am Beispiel des Konflikts um arbeitslose Grenzgänger untersuchen, indem man bewertet, wie die Abkommen das Regelwerk für solche Streitigkeiten verändern und welche Chancen sowie Risiken sich daraus ergeben.
Aktuell erhalten Arbeitslosengelder von ihrem Wohnsitzstaat, wenn ein Grenzgänger seine Arbeitstelle verliert. Dies ist vorteilhaft für die Schweiz, da sie mehr Grenzgänger anzieht als viele andere europäische Länder, und nur für drei bis fünf Monate Rückerstattungen leisten muss. Doch diese Regelung steht auf dem Spiel: In der EU wird über eine Reform diskutiert, bei der zukünftig jener Staat zuständig sein soll, in dem der Grenzgänger zuletzt gearbeitet hat. Eine vorläufige Einigung wurde erreicht, doch viele Fragen bleiben offen.
Zu den Unklarheiten gehören die Dauer von Leistungen durch die Schweiz und die Überprüfung der Jobsucheaktivitäten von beispielsweise französischen Grenzgängern. Die Reform hat gute Chancen in Brüssel, doch frühere Versuche sind gescheitert. Für die Schweiz ist relevant, dass diese EU-Verordnung bereits Teil des Abkommens über Personenfreizügigkeit ist. Der Widerstand hierzulande ist stark; unter anderem droht die SVP mit einem Referendum.
In der heutigen Form müsste ein solcher Konflikt politisch gelöst werden: Die EU würde die Schweiz im Gemischten Ausschuss zur Übernahme der Regeln auffordern, die Schweiz könnte ablehnen und auf ihre Rechtsauffassung verweisen. Daraufhin könnten Druckversuche aus Brüssel erfolgen – sogenannte “Nadelstiche”, wie in der Vergangenheit.
Wenn nun die EU zu dieser alten Politik zurückkehren würde, wäre das Ergebnis ungewiss. Auch bleibt offen, wie weitreichend die Repressalien sein könnten.
Unter den neuen Vertragsbedingungen wären Streitigkeiten “verrechtlicht”: Zentral sind dabei die dynamische Rechtsübernahme und ein paritätisches Schiedsgericht für Konflikte. Die Schweiz müsste wohl vertraglich verpflichtet sein, die Regeln zu übernehmen, es bliebe ihr jedoch immer noch der Weg zum Nein durch Parlament oder Volksabstimmung. Würde sie sich weiterhin weigern, könnte die EU “Ausgleichsmassnahmen” ergreifen.
Solche Massnahmen müssten verhältnismäßig sein, und das Schiedsgericht würde über ihre Fairness wachen. Theoretisch könnten Exportwirtschaft oder Auslandschweizer betroffen sein. Neu ist auch der frühere Einbezug von Schweizer Vertretern bei EU-Reformen. Gegner sehen darin wenig Nutzen für die Schweiz, Befürworter erinnern an erfolgreiche Sonderregelungen in der Vergangenheit.
Beispielhaft zeigt Luxemburg, dass selbst stark betroffene Staaten keine dauerhaften Ausnahmen erreichen konnten. Somit ist heute die Schweiz frei, eine unerwünschte Übernahme abzulehnen – ebenso wie die EU bei Gegenmaßnahmen. Mit den neuen Verträgen wäre die Freiheit beider Seiten eingeschränkt. Die entscheidende Frage bleibt: Welche Variante ist für die Schweiz besser?