Die Gründe dafür, dass das Bundesstrafgericht den Prozess gegen Gulnara Karimova ohne ihre Anwesenheit ablehnte – sie befindet sich in Haft in Usbekistan – sind noch unklar. Eine Erklärung könnte sein, dass das Gericht die Rechtsstaatlichkeit Usbekistans infrage stellt, wie SRF-Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi berichtet. Demnach könnten Aussagen von Karimova vor Ort nicht als Beweismittel gelten.
Trotzdem wird der Vorwurf der Geldwäscherei gegen die Bank Lombard Odier weiter untersucht, erklärt Bondolfi. Diese Untersuchung ist entscheidend, um gegebenenfalls beschlagnahmtes Vermögen an Usbekistan zurückzuführen.