Eine Stellenausschreibung, die Mitte Februar online erschien, sorgt für Aufsehen und Kritik. Gesucht wird eine „persönliche Assistentin des CEO“ in Chiasso. Die Anforderungen umfassen ein Alter von „19 bis 40 Jahren“, „absolut freie Zeit von familiären Verpflichtungen“ und die Bereitschaft, „neue Erfahrungen abseits der Normen zu machen“. Der Arbeitgeber präsentiert sich als „Manager auf hohem menschlichem und professionellem Niveau“. In einem Kanton mit einer Arbeitslosenquote von über 6 Prozent und einem wettbewerbsintensiven Arbeitsmarkt, geprägt durch zahlreiche Grenzgänger*innen, zieht ein solches Angebot unweigerlich Interesse auf sich. Das italienischsprachige Radio und Fernsehen der Schweiz (RSI) hat mehrere Frauen ausfindig gemacht, die auf das Inserat reagiert hatten und zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurden. Die Abläufe dieser Gespräche folgen einem ähnlichen Muster: Der Unternehmer präsentiert sich als Leiter zweier Firmen mit Standorten in Chiasso. Es folgen unangemessene, intime Fragen sowie Kommentare über das Aussehen der Bewerberinnen und sexuell konnotierte Anekdoten über ihn selbst oder frühere Assistentinnen. Er spricht von einer notwendigen „totalen Symbiose“ zwischen ihm und der Assistentin, die stets an seiner Seite sein müsse. Unter „Geschäftsreise“ versteht er das Verbringen einiger Tage in einem Apartment am Meer, eventuell im selben Zimmer. Eine Bewerberin berichtet von einem ungewollten Kuss während des Gesprächs. Viele der Frauen fühlen sich nach den Vorstellungsgesprächen „verletzt“, „gedemütigt“ und „wütend“. Die Tatsache, dass die Termine oft am Ende eines Arbeitstages oder samstags stattfinden – zu Zeiten also, in denen niemand mehr im Büro anwesend ist – löst bei einigen Angst aus. Auch eine RSI-Journalistin bewarb sich auf die Stelle. Ihr Vorstellungsgespräch verlief ähnlich wie das der anderen Frauen: Der Unternehmer erklärt, dass erst nach einer „Vertiefung des gegenseitigen Kennenlernens“ ein Vertrag abgeschlossen werden könne – konkret bedeutet dies, „abends nach neun Uhr mit ihm zu chatten“ und dann auf eine Geschäftsreise ins Mittelitalien für einen Kundenbesuch zu gehen. Die Journalistin wird aufgefordert, eine schriftliche Vereinbarung zu unterschreiben, die besagt, dass der „Kennenlernprozess“ nicht als Arbeit gilt und folglich nicht entlohnt wird. Zudem übernimmt sie die Verantwortung für „nicht konformes Verhalten“. Anwältin Nora Jardini Croci Torti kommentiert: „Es ist alles, alles, alles falsch!“ Sie bezeichnet das Vorgehen als sexuelle Belästigung, definiert sowohl im Gleichstellungsgesetz als auch im Strafgesetzbuch. Außerdem verpflichte das Arbeitsrecht den Arbeitgeber dazu, schon in der Einstellungsphase die psychische Gesundheit der Bewerber*innen zu schützen. RSI hat dem Unternehmer die Vorwürfe zur Kenntnis gebracht. Er wies die Anschuldigungen sexueller Belästigung zurück und bezeichnete alle Aussagen sowie die Episode mit dem Kuss als „erdichtet“.