Der Genfer Anwalt Philippe Currat wird für die Verteidigung des früheren gambischen Innenministers Ousman Sonko mit einer Entschädigung von 1,1 Millionen Franken bedacht. Seine Beschwerde auf Erhöhung dieses Honorars wurde vom Bundesgericht abgelehnt, da er mehr als das Doppelte verlangt hatte.
Currat war seit Oktober 2017 der amtliche Verteidiger für Sonko, der im Mai 2024 wegen diverser Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt wurde. Im Zuge des Verfahrens vor der Strafkammer des Bundesstrafgerichts beantragte Currat eine Kostenerstattung von 2,16 Millionen Franken für seine Dienste.
Die Strafkammer strich oder kürzte mehrere Positionen und sprach ihm letztlich rund 1,1 Millionen Franken zu. Sollten Sonkos finanzielle Verhältnisse es einmal zulassen, ist er verpflichtet, die Summe an den Bund zurückzuzahlen.
Currats Beschwerde gegen diese Kürzung wurde vom Bundesgericht verworfen, weil er die gesetzlichen Fristen missachtete. Seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil erfolgte fristgerecht im Namen von Sonko; jedoch verfehlte er den Termin für seine eigene Honorarbeschwerde.
Das Bundesgericht betonte, dass Currat die gesetzlichen Verfahrensschritte auch für sein eigenes Begehren hätte einhalten müssen. Zudem hatte Currat lediglich in Sonkos Namen Berufung eingelegt, nicht jedoch im eigenen Interesse bezüglich des Honorars.
Im April wurde das Berufungsverfahren gegen Sonko durchgeführt; der endgültige Urteilsspruch steht noch aus. Während die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe fordert, verlangt Currat einen vollständigen Freispruch für seinen Mandanten.