Ein Urteil über die Verurteilung von sechs Klimaaktivisten wegen Nötigung wurde vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht. Im Jahr 2019 hatten sie am Zürcher Paradeplatz gegen die Beteiligung Schweizer Banken an fossilen Energien protestiert. Trotz der Tatsache, dass Zugänge zum Hauptsitz der Credit Suisse offen blieben, bestätigte das Bundesgericht im März die Verurteilungen. In ihrem Einspruch weisen die Aktivisten darauf hin, dass das Bundesgericht zwar die Relevanz von Kritik in der Öffentlichkeit anerkannt hat, es jedoch versäumt habe, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit aktiv zu verteidigen.