Im Rahmen des Dreiphasenplans der interkantonalen Spitalplanung sehen private Gesundheitsbetriebe die Gefahr, benachteiligt zu werden. Sie verlangen daher von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) ein Mitspracherecht.
Der GDK-Plan wurde im Dezember 2025 während einer Plenarversammlung angenommen. Er zielt darauf ab, eine bessere Konzentration bei spezialisierten Spitalleistungen zu erreichen und reagiert auf verschiedene Vorstösse im Bundesparlament.
In der ersten Phase wird nach Angaben der GDK eine Analyse des aktuellen Bedarfs sowie eine Prognose für die Zukunft erstellt. Bis etwa 2029 sollen die Kantone gemeinsam entscheiden, welche Behandlungen und Eingriffe zur Grundversorgung zählen und welche als Spezialversorgung gelten.
Ab dem Jahr 2029 soll auf dieser Basis einheitliche Kriterien für die Vergabe von Leistungsaufträgen an Spitäler entwickelt werden. Der Branchenverband Ospita betont, dass diese Entwicklung die Spitalversorgung der kommenden Jahrzehnte prägen wird und fordert darum Mitspracherechte nicht nur für öffentliche, sondern auch private Gesundheitsbetriebe.
Ospita hebt hervor, dass die Kantone bei der Spitalplanung eine «Mehrfachrolle» einnehmen: Sie sind Eigentümer, Planer, Aufseher, Mitfinanzierer und Tarifinstanz. Laut Benjamin Mühlemann, FDP-Ständerat und Präsident von Ospita, birgt der Dreiphasenplan das Risiko einer Bevorzugung eigener Kantons-Spitäler. Eine solche Praxis könnte die Wahlfreiheit, Kostendämpfung und Innovationsfähigkeit gefährden.
Ospita vertritt private Gesundheitsunternehmen, die mehr als ein Viertel aller stationären Pflegetage leisten. Jährlich versorgen diese über 330.000 Patientinnen und Patienten. Rund 30 Prozent der Operationssäle, 27 Prozent der Notfallstationen und 23 Prozent der HSM-Standorte befinden sich laut Verband in privater Hand.
«Ohne uns wären die Wartelisten länger und die Notfallstationen noch stärker überlastet», zitiert eine Leiterin einer privaten Stiftung im Communiqué. Ospita fordert deshalb, dass private Anbieter systematisch und gleichwertig mit öffentlichen Leistungserbringern in Gremien und Arbeitsgruppen einbezogen werden.
In der Vergabe zukünftiger Leistungsaufträge sollten laut Ospita Qualität, Wirtschaftlichkeit und Patienten-Zugang im Vordergrund stehen. Politische oder regionale Überlegungen dürfen demnach keine primäre Rolle spielen.