Mit einem verlängerten Wochenende startet der neue Monat für viele Schweizer, da der heutige Tag der Arbeit auf einen Freitag fällt und in einigen Kantonen wie Zürich, Thurgau oder Tessin die Büros geschlossen bleiben. Doch Teilzeitbeschäftigte sind oft frustriert über diese Regelung.
Rund ein Drittel der Arbeitskräfte in der Schweiz arbeitet heute in Teilzeit. Viele davon haben ohnehin Freitag frei, sodass sie vom Feiertag nicht profitieren können. Diese Situation ist dem Arbeitnehmerverband Angestellte Schweiz bekannt. Tanja Tanneberger, die Mediensprecherin, erklärt gegenüber Nau.ch, dass Teilzeitarbeitende oft keine zusätzliche Arbeitszeit aufschreiben können, wenn ein Feiertag mit einem ihrer freien Tage zusammenfällt, was zu Frustration führen kann.
Die Unzufriedenheit der Teilzeitarbeitenden ist nicht nur auf den Wunsch nach Freizeit zurückzuführen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie spielt eine wichtige Rolle, besonders für Frauen, die ihre Arbeitszeit wegen Kinderbetreuung oder anderer Pflichten reduziert haben. Diese Situation kann das Gefühl der Benachteiligung verstärken, wie Tanneberger betont.
Pro Familia Schweiz bestätigt, dass solche Wahrnehmungen häufig bei stark auf fixe freie Tage ausgerichteten Arbeitsmodellen entstehen. Direktorin Eva-Maria Kaufmann Rochereau erklärt, dass weniger der einzelne Feiertag im Vordergrund steht als vielmehr die gesamte Planbarkeit und Transparenz der Arbeitszeit.
Für den Verein Pro Teilzeit ist es wichtig, dass Teilzeitarbeitende dieselben Rechte wie Vollzeitbeschäftigte haben. Projektleiterin Barbara Rimml von Pro Teilzeit erläutert, dass Feiertage dazu dienen sollen, nicht arbeiten zu müssen und sie zu feiern. Eine Kompensation für freie Feiertage würde das System umkehren und Ungleichheit schaffen, was Unmut zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten hervorrufen könnte.
Rimml weist darauf hin, dass auch Vollzeitmitarbeitende frustriert sein können, wenn viele Feiertage auf ihre freien Wochenenden fallen. Arbeitgeber erfassen die Arbeitszeit von Teilzeitangestellten entweder über die Wertmethode oder die Zeitmethode, was bedeutet, dass bei der Wertmethode der Feiertag als normaler Arbeitstag multipliziert mit dem Arbeitspensum angerechnet wird und bei der Zeitmethode nur dann, wenn er auf einen ihrer festen Arbeitstage fällt.