Nach Berichten der «Weltwoche» soll eine verbotene Liebesbeziehung zwischen einer Bundesrichterin und einem Bundesrichter bestanden haben. Das Bundesgericht bestätigte, dass die beiden bis vor kurzem miteinander liierten Richter ihre Beziehung nach dem Ende ihrer Tätigkeit in der Verwaltungskommission begannen und bereits beendet hatten, bevor der Bericht veröffentlicht wurde. Weitere Details zum Fall bleiben jedoch unter Verschluss.
Trotz dieser Enthüllungen ist eine Entlassung der betroffenen Richter während ihrer Amtszeit kaum möglich. Das Bundesgericht hat bekannt gegeben, dass sie sich in einer Sitzung mit den «Gepflogenheiten der Richter und Richterinnen» befassen werden, um möglicherweise neue Verhaltensregeln einzuführen. Ob die Liebesbeziehung gegen das Bundesgerichtsgesetz verstößt, welches eine dauerhafte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Richtern untersagt, bleibt ungewiss.
St. Galler Rechtsprofessor Benjamin Schindler hält die fehlbare Besetzung für einen möglichen Revisionsgrund, sieht jedoch keine Gefahr der Urteilverfälschung, da beide Richter nie gemeinsam an Entscheidungen gearbeitet haben. Im Gegensatz dazu warnt Lorenz Langer von der Universität Zürich davor, dass das Gesetz das Gericht als Ganzes betrifft und problematisch sei, dass die beiden in der Verwaltungskommission saßen.
Politisch wird über notwendige Korrekturen diskutiert. SVP-Nationalrat Pascal Schmid fordert Handlungsmöglichkeiten gegen fehlbare Richter, um das Ansehen der Justiz zu wahren. Ein Vorstoss im Parlament sieht ein Disziplinarsystem für Bundesrichter vor, was bisher nicht möglich ist. Mitte-Nationalrat Leo Müller betont die Dringlichkeit von Reformen, ohne Gerichte politischer Einflussnahme auszusetzen.
Andreas Stüdli vom SRF weist darauf hin, dass gegen Bundesrichter kaum Maßnahmen ergriffen werden können und das Parlament nur bei sogenannten Erstinstanzlichen Richtern eingreifen kann. Bestehende Gesetze bieten keine Zwischenlösungen wie Rügen oder Untersuchungen.
Einige Kantone, darunter Waadt mit einem Justizgericht, haben weiterreichende Aufsichtsmöglichkeiten über ihre Gerichte. Dies könnte ein Vorbild für nationale Reformen sein. Medial bekannt gewordene Fälle wie die «Intrigen-Affäre» und die «Spuck-Affäre» zeigen jedoch, dass Fehlverhalten an höchsten Gerichten nicht unüblich ist.