In der deutschen Gemeinde Hauingen, knapp 15 Kilometer nordöstlich von Basel und nahe der schweizerischen Grenze, lebte 1935 Ida Egli mit ihren Eltern. Als Auslandschweizerin war sie Ziel des NS-Regimes, das nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, erlassen 1934 von Adolf Hitler, Zwangssterilisationen vornahm. Dieses Gesetz diente als Grundlage für die eugenischen Bestrebungen der Nazis, die unter dem Deckmantel der Pseudowissenschaft Eugenik operierten.
Die Eugenik, geprägt durch den britischen Forscher Francis Galton im späten 19. Jahrhundert und später von den Nationalsozialisten als Rassenhygiene aufgegriffen, zielte darauf ab, das Erbgut zu “veredeln”. Aufgrund dieses Ansatzes wurden Menschen, die angeblich nicht über “gute Gene” verfügten, unfruchtbar gemacht – auch 31 Schweizerinnen fielen dieser Praxis während der Nazi-Herrschaft zum Opfer.
Basler Historikerin Sophie Küsterling hat inzwischen 31 Fälle dokumentiert. Die tatsächliche Anzahl könnte jedoch höher sein. Ihre Recherchen, unter anderem im Bundesarchiv Bern, deckten auch einen Brief von Ida Eglis Vater auf, der versuchte, die Zwangssterilisation seiner Tochter zu verhindern und sich an den Bundesrat wandte. Die Schweizer Behörden argumentierten in Idas Fall mit ihrer Arbeitsmoral und mangelndem Interesse an Männern, um sie vor der Sterilisation zu schützen.
Küsterling weist darauf hin, dass die damaligen Schweizer Behörden eine selektive Hilfeleistung anboten, basierend auf moralischen Kriterien. Widerstand gegen die Sterilisierung konnte zur Ausweisung aus Deutschland in die Schweiz führen. Dennoch waren nicht alle Personen bei ihrer Rückkehr willkommen.
Heinrich Rothmund, Leiter der Polizeiabteilung des Justizdepartements, unterstützte einmal eine Nicht-Intervention im Falle einer Sterilisation, um eine Ausweisung zu vermeiden und damit den Betroffenen als “Dauer-Armenfall” in die Schweiz zurückkehren zu lassen. Ähnliche Haltungen zeigten auch andere Beamte.
Küsterling betont, dass Eugenik nicht nur im Dritten Reich verbreitet war, sondern auch in der Schweiz Anklang fand. Trotz Unterstützung durch Schweizer Behörden wurde Ida Egli sterilisiert, da sie weder Verwandte noch die Mittel hatte, in die Schweiz zurückzureisen.
Das Innenministerium von Baden-Württemberg stellte ihr eine unangenehme Wahl: Sterilisation oder Rückkehr nach der Schweiz. Aufgrund ihrer kognitiven Einschränkungen und Abhängigkeit von ihren Eltern blieb Egli in Deutschland, wo sie am 6. Januar 1936 zwangssterilisiert wurde.