Das Landgericht Berlin II hat eine Klage der AfD-Abgeordneten Gerrit Huy gegen die Rechercheplattform «Correctiv» zugelassen. Der Bericht, welcher im Januar 2024 unter dem Titel «Geheimplan gegen Deutschland» veröffentlicht wurde und über ein Treffen mit rechtsextremen Aktivisten und AfD-Politikern in Potsdam berichtet hatte, wird nun juristisch korrigiert. Die Anklage betraf vor allem die Darstellung eines «Masterplans zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern», welche das Gericht als unzutreffend einstufte.
Die Veröffentlichung des Artikels hatte landesweite Proteste und politische Reaktionen ausgelöst, darunter eine Warnung des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz vor «Fanatikern mit Assimilationsfantasien» sowie Mahnungen der Innenministerin Nancy Faeser an die Erinnerung an die Wannseekonferenz. Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner war Teil dieses Treffens, wo er ein «Remigrationskonzept» vorstellte.
Die Berliner Richter untersagten drei Aussagen aus dem Bericht, insbesondere die Behauptung eines Plans zur Umgehung der Grundgesetze Artikel 3, 16 und 21 durch Ausweisungen. Diese Entscheidung stellt einen Gegensatz zu früheren Urteilen dar, wie das des Landgerichts Hamburg, welches im November 2025 noch zugunsten von «Correctiv» entschied.
Für die AfD bedeutet diese gerichtliche Entscheidung eine Entlastung, da sie sich immer gegen die Behauptungen einer geplanten Ausweisung deutscher Staatsbürger gewehrt hat. Die Parteiführung hatte sich öffentlich vom Begriff der «Remigration» distanziert.
Gerrit Huy klagte spezifisch gegen falsche Darstellungen ihrer eigenen Äußerungen während des Treffens, was ihr rechtliches Interesse an einer Klärung dieser Aspekte unterstrich. Carsten Brennecke, der Anwalt von Huy, sieht das Urteil als Wendepunkt in diesem Konflikt.
Justus von Daniels, Chefredakteur von «Correctiv», zeigte sich überrascht über die Entscheidung und betonte, dass lediglich einige Formulierungen angegriffen wurden. Das Berliner Gericht hingegen sah die umstrittene Passage als Tatsachenbehauptung.
Das Urteil wirft Fragen auf bezüglich der zukünftigen Rechtsprechung zu ähnlichen Thematiken, da die oberen Instanzen nun Berufungen von «Correctiv» und Ulrich Vosgerau, einem weiteren Teilnehmer des Treffens, prüfen müssen. Die Richtungsentscheidung bleibt offen.