Andreas Ita, Finanzexperte mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung bei der UBS und heute Managing Partner bei Orbit36, äußert Bedenken gegenüber den Vorschlägen des Bundesrats zur Eigenkapitalausstattung der UBS. Er argumentiert, dass die Regierung der Bank nicht wirklich entgegenkommt, was Investoren zu dem Schluss führen könnte, dass die UBS benachteiligt wird und dadurch der Druck auf den Verwaltungsrat steigen könnte, ausländische Alternativen zu prüfen.
Der Bundesrat behauptet, ein Kompromiss mit der UBS gefunden zu haben, indem er bei Abzügen in der Eigenmittelverordnung nachgebessert hat. Ita sieht das anders: Die Forderung des Bundesrats, dass die UBS ihre Auslandstöchter vollständig mit hartem Kernkapital unterlegen muss, bleibt unangetastet. Obwohl einzelne Abzüge angepasst wurden, müssen die UBS weiterhin rund 20 Milliarden an Eigenkapital aufbauen, das im Stammhaus gebunden und nicht produktiv einsetzbar ist.
Die Anpassungen betreffen lediglich latente Steuerguthaben oder Software und haben kaum Auswirkungen auf die Gesamtkapitalanforderungen. Die UBS profitiert somit nur eingeschränkt von der Eigenmittelverordnung. Sie muss weiterhin 20 Milliarden Kapital für ihre Auslandstöchter halten, was lediglich zu einem optischen Effekt führt. Der Bundesrat reduzierte die Abzüge von 11 auf rund 4 Milliarden Dollar, um internationalen Standards näher zu kommen.
Der Bundesrat gibt bei latenten Steueransprüchen nach und orientiert sich an international üblichen Praktiken. Dies verbessert die Vergleichbarkeit mit Konkurrenten und macht transparenter, wie viel zusätzliches Eigenkapital wegen Schweizer Vorschriften benötigt wird. Politisch gesehen verkauft sich das als Kompromiss.
Die neuen Regeln sollen der UBS ermöglichen, in einer Krise eigenständig zu agieren, ohne staatliche Hilfe zu benötigen. Diese Flexibilität ist zwar gegeben, doch Ita hinterfragt die Effizienz dieser Maßnahme. Er vergleicht es mit einem übermotorisierten Auto: maximal geschützt, aber kaum noch praktikabel.
Itas Vorschlag wäre eine konservativere Bewertung der ausländischen Beteiligungen gewesen, ergänzt durch Bail-in-Bonds zur Absicherung des Restrisikos. Damit hätte man die Belastung für die UBS reduzieren können.
Der Bund argumentiert, dass die UBS über mehr Eigenkapital verfügt als gefordert und der zusätzliche Kapitalbedarf nun auf 9 Milliarden Dollar gesenkt wurde. Ita sieht das skeptisch, denn es impliziere eine permanente Minimalbetriebssituation der Bank.
Banken benötigen Puffer für Schwankungen in ihren Kennzahlen und dürfen Mindestanforderungen nicht verletzen, da dies finanztechnisch schmerzhafter wäre als Strafen im Straßenverkehr. Die neuen Regelungen seien seiner Meinung nach keineswegs liberal, da ein effektives «too-big-to-fail»-Regime fehle.
Auch wenn die Nationalbank bei systemrelevanten Banken Liquiditätshilfen bereitstellen muss, sollte dies mit einem adäquaten Besicherungsverfahren abgesichert werden. Der Bundesrat argumentiert, dass man nun die Steuerzahler vor einem Bankencrash schützen müsse.
Ita kritisiert diese Vorgehensweise und sieht darin einen Wechsel von einem Abwicklungs- zu einem Präventionsregime mit zunehmenden Kapitalanforderungen. Die Wettbewerbsfähigkeit der UBS hängt davon ab, wo die höheren Kapitalkosten ankommen: entweder sinkende Profitabilität für Aktionäre oder Preiserhöhungen in Märkten mit starker Marktposition.
Das Risiko, dass die UBS wegen dieser Regulierungen die Schweiz verlassen könnte, besteht. Wenn ausländische Investoren denken, die UBS werde dauerhaft benachteiligt, steigt der Druck auf Alternativen wie Übernahmen oder Fusionen mit internationalen Banken.