Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat entschieden, künftig das Dossier über den Nazi-Verbrecher Josef Mengele zugänglich zu machen. Diese Entscheidung folgt einer Neubewertung der rechtlichen Grundlagen nach einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, wie vom NDB bekannt gegeben wurde.
Bislang wurden Einsichtsanträge aufgrund einer 80-jährigen Schutzfrist abgelehnt. Diese Praxis wurde nun revidiert, nachdem ein Historiker gegen die Ablehnung seines Antrags Beschwerde eingelegt hatte. Josef Mengele war im Konzentrationslager Auschwitz für seine brutalen medizinischen Experimente bekannt.