Im Februar 2024 hat ein Schweizer Mann die Ermordung seiner Frau eingeräumt, bei der er behauptet, in Notwehr gehandelt zu haben. Während seiner Aussage vor Gericht äußerte er sein Unverständnis über den Vorfall und entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen. Der Angeklagte gab an, seine Frau erwürgt zu haben, weil sie mit einem Messer auf ihn zugerannt sei. Das Institut für Rechtsmedizin fand jedoch keine Verletzungen am Mann, die eine Notwehrsituation belegen könnten.
In Panik, so der Angeklagte, habe er danach die Leiche zerstückelt, um Beweise zu beseitigen. Als Zeichen seiner Reue bot er den Angehörigen des Opfers 100’000 Franken an und verlas eine Erklärung vor Gericht, in der er sein Mitgefühl aussprach und sich für die Tragödie verantwortlich machte.
Ein psychiatrisches Gutachten von Frank Urbaniok ergab narzisstische Verhaltensweisen beim Angeklagten. Eine Persönlichkeitsstörung, die seine Schuldfähigkeit beeinflusste, wurde jedoch nicht festgestellt. Ob eine Therapie erfolgreich sein könnte, blieb dabei offen.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord und Störung des Totenfriedens vor, da er die Frau nach einer Trennungsstreitigkeit erwürgt und ihre Leiche zerteilt habe. Blertë Berisha von den Frauenhäusern Schweiz sieht in dem Fall einen klar definierten Femizid: «Trennungssituationen bergen ein hohes Risiko für Frauen, da sie gewaltausübenden Männern Kontrolle entziehen können.”
Opferhilfe Schweiz bietet unter der Nummer 142 Unterstützung bei Gewalterfahrungen an; das Angebot ist kostenlos und anonym. Bei akuter Gefahr sollten Polizei oder Rettungskräfte kontaktiert werden.
Der Fall erregte landesweit Aufsehen, da Medien detailliert über die Tat berichteten, was vor Gericht eine Rolle spielte. Der Verteidiger kritisierte eine Vorverurteilung seines Mandanten als «Missen-Killer». Nach seiner Festnahme befindet sich der Mann in Sicherheitshaft.
Der Prozessauftakt fand im Strafgericht Muttenz (BL) statt, das Urteil wird am 13. Mai erwartet.