Der Bundesrat plant härtere Bestrafungen bei der Entwendung von Fahrrädern und E-Bikes, insbesondere wenn diese Fahrzeuge einen hohen Wert haben. Motionär Lukas Reimann schlägt vor, solche Fälle nicht länger als geringfügige Vergehen zu behandeln. Eine mildere Bestrafung soll nur noch in Fällen möglich sein, bei denen ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Täter und Opfer besteht oder das Fahrzeug grundsätzlich benutzt werden durfte, aber die Erlaubnis missbraucht wurde. Für andere Szenarien fordert Reimann “wirksame strafrechtliche Sanktionen”.
Laut Reimann wird die aktuelle Regelung oft dazu genutzt, dass Diebstähle von Fahrrädern oder E-Bikes mit bis zu 25 km/h nur leicht bestraft werden. Er bemängelt, dass die Behauptung, das Fahrzeug sei “gefunden” oder “kurz benutzt” worden, häufig ausreicht, um einer strengeren strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen.
Dadurch kann es vorkommen, dass Täter für den Diebstahl hochwertiger Fahrräder nur eine geringe Geldstrafe erhalten. Jährlich werden in der Schweiz etwa 50’000 Fahrräder gestohlen, wie von SRF 4 News am 6. Mai 2026 berichtet wurde.