Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) wird zukünftig den Zugang zum Dossier über Josef Mengele ermöglichen, dem berüchtigten Nazi-Verbrecher, allerdings unter spezifischen Auflagen. Dies folgt einer Neubewertung der rechtlichen Lage durch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Hintergrund der Entscheidung ist ein Einsichtsgesuch von Historiker Gérard Wettstein, der die Aufenthalte Mengeles in der Schweiz erforscht. 1956 war Mengele mit seinem Sohn und seiner Partnerin in Engelberg auf Skiurlaub; nun möchte Wettstein klären, ob er auch 1961 in Kloten/ZH weilte und ob Schweizer Behörden den gesuchten Verbrecher entkommen ließen. Der NDB hatte das Einsichtsgesuch zunächst abgelehnt mit der Begründung, die Akten seien bis 2071 aufgrund von «öffentlichen Sicherheitsinteressen» sowie des Schutzes Dritter gesperrt. Nach Wettsteins Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hat der NDB seine Haltung geändert. Er stellte eine neue Verfügung in Aussicht, auch wenn das Gerichtsurteil noch aussteht. Historiker Sacha Zala bezweifelt allerdings einen Durchbruch für die Forschung. Oft würden «ängstliche Beamte» zu automatischen Schutzmechanismen greifen, was möglicherweise dazu führt, dass viele Dokumententeile geschwärzt werden müssen. Dies könnte neue Verschwörungstheorien hervorrufen. Gemäß einem Bundesratsbeschluss von 2001 sollte das Dossier laut Zala ohnehin zugänglich sein. Wettstein hält es für wahrscheinlicher, dass die lange gesperrten Akten nicht absichtlich verborgen wurden: «Es war wohl eher eine Verwaltungsüberforderung und keine Absicht», vermutet er. Sein Ziel ist es, den Mythen um Mengeles möglichen Aufenthalt in der Schweiz ein Ende zu setzen.