Die Diskussion um die Überarbeitung des Bankengesetzes hat im Parlament begonnen, wobei Uneinigkeit darüber herrscht, wie weit das Gesetz der Grossbank entgegenkommen soll. Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S) hat am Montagabend bekannt gegeben, dass sie einen Entscheid vertagt hat und die verschiedenen Reformvarianten weiterhin intensiv prüfen will, nachdem eine umfassende Anhörung stattgefunden hat. Die Diskussion soll im August 2026 wieder aufgenommen werden.
Vertreter der Kantone, der Schweizerischen Nationalbank, der Finma sowie der UBS, einer Rechtsprofessorin und einem Wirtschaftswissenschaftler wurden angehört. Alle waren sich einig, dass das Ziel der Reform darin besteht, einen starken, stabilen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz in der Schweiz zu schaffen. Die konkreten Schritte zur Erreichung dieses Ziels bei den Eigenmittelanforderungen blieben jedoch umstritten.
Die Kapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen steht im Zentrum der neuen Bankenregulierung, wobei der Bundesrat fordert, dass systemrelevante Banken diese künftig vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter stellte die entsprechende Botschaft vor zwei Wochen dem Parlament vor. Da nur die UBS über signifikante ausländische Beteiligungen verfügt, ist dies faktisch eine «Lex UBS».
Keller-Sutter will mit strengeren Regeln verhindern, dass der Staat in Krisenzeiten erneut Milliarden für Bankrettungen aufwenden muss. Die UBS lehnt die Verschärfung entschieden ab und bezeichnet den Vorschlag als «extrem».
Die WAK-S debattierte darüber, ob sie am Vorschlag von Keller-Sutter festhalten oder ihn abschwächen soll. Eine bürgerliche Fraktion um FDP-Ständerat Thierry Burkart schlug im Winter vor, dass ein Teil der ausländischen Beteiligungen auch mit AT1-Anleihen unterlegt werden könnte – eine günstigere Lösung für die UBS.
Obwohl «Reuters» berichtete, dass das Parlament schnell über neue Regeln entscheiden wolle, hat die WAK-S nun die Entscheidungszeit gedehnt. Der Ständerat wird frühestens im September über die Gesetzesrevision abstimmen, bevor es an den Nationalrat geht, der frühestens im Winter darüber beraten könnte. Da der Ständerat als UBS-freundlicher gilt, dürfte eine Abschwächung im Nationalrat schwieriger sein.