Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat kürzlich entschieden, das Dossier über den NS-Kriegsverbrecher Josef Mengele zugänglich zu machen. Diese Entscheidung erfolgt unter noch festzulegenden Auflagen und wurde in einer offiziellen Mitteilung bekannt gegeben. Der Schritt wird durch ein Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen, angetrieben von Historiker Gérard Wettstein aus Bern, motiviert. Trotz seiner jahrelangen Bemühungen wurde Wettsteins Antrag auf Einsichtnahme immer wieder abgelehnt, zuletzt im Februar dieses Jahres, mit Verweis auf eine Schutzfrist von 80 Jahren und den Schutz geheimer Informationen ausländischer Dienste.
Wettstein vermutet, dass Mengele im März 1961 bei seiner Schwägerin Martha in Kloten weilte und möchte durch Einsichtnahme in das Dossier klären, ob Schweizer Behörden ihn entkommen ließen. Bekannt ist bereits, dass Mengele 1956 unter falschem Namen Ferien in Engelberg machte. Ob er fünf Jahre später erneut die Schweiz besuchte, war bisher ungewiss.
Wettstein beabsichtigt laut Angaben der SRG, Mythen über Mengeles möglichen Aufenthalt im März 1961 aufzuklären und will endlich Schluss machen mit den sich verbreitenden Verschwörungstheorien. Die Kehrtwende des NDB basiert auf einem Bundesratsbeschluss vom 7. Dezember 2001, der eine liberale Praxis bei Archivzugängen für Unterlagen der Bergier-Kommission vorsieht.
Das Schweizerische Bundesarchiv bestätigt, dass das Mengele-Dossier unter diesen Beschluss fällt. Wettstein erklärt die jahrelange Sperre mit einer Vermutung von Schlamperei, nicht Absichtlichkeit. Er bemängelt, dass niemand vom besagten Bundesbeschluss Kenntnis hatte.
Der NDB plant nun eine Überprüfung seiner allgemeinen Zugangspraxis zu archivierten Unterlagen. Sacha Zala, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte, kritisiert generell die Vorgehensweise und moniert gegenüber dem SRF den leichtfertigen Einsatz von Datenschutz-Mechanismen durch «ängstliche Beamte». Er erwartet keine bahnbrechenden Enthüllungen aus der Freigabe des Dokuments.
Unklar bleibt, welche Teile des Dossiers geschwärzt werden und die genauen Bedingungen für Einsichtnahme sind noch nicht festgelegt. Das Kirchenportal «kath.ch» merkt an, dass diese Details noch offen seien.