Friedrich Merz lehnt eine Erhöhung der Einkommenssteuern für höhere Einkommen ab, während Vizekanzler Lars Klingbeil solche Maßnahmen befürwortet. Eine Einigung erscheint kompliziert, ist jedoch nicht unmöglich.
In der Talkshow “Caren Miosga” machte Merz deutlich: “Die Belastung des Mittelstands durch Einkommenssteuern ist zu hoch.” Er betonte, dass er keine weiteren Verschärfungen diskutieren werde. Dies stellt eine Herausforderung für den Kanzler dar, da die geplante Steuerreform ein zentrales Thema der Auseinandersetzungen zwischen Union und SPD ist.
Beide Parteien hatten sich darauf geeinigt, die Einkommenssteuer für kleine und mittlere Einkommen in der Mitte der Legislatur zu senken. Der Haushaltsdruck erschwert jedoch eine Einigung, da bisher kaum Einsparungen bei den Ausgaben vorgenommen wurden. Infolgedessen wächst innerhalb der Unionsparteien die Bereitschaft, für Spitzenverdiener höhere Steuern einzuführen.
Einige Abgeordnete zeigten sich dafür offen, allerdings unter der Bedingung, dass dadurch andere Bürger weniger zahlen müssten. Diese Position wurde jedoch von der Fraktion zurückgewiesen, um den Eindruck zu vermeiden, Merz würde ein gegebenes Versprechen aufgrund des Drucks aus der SPD revidieren.
Klingbeil bleibt hart in seinen Forderungen: “Diejenigen, die täglich die Wirtschaft am Laufen halten, sollten mehr Nettoeinkommen behalten,” sagte er in einem Interview mit der “Süddeutschen Zeitung.” Er betont, dass die Entlastung realistisch finanziert werden müsse und Spitzenverdiener ihren Beitrag leisten sollten.
Deutschland hat mit 42 Prozent den niedrigsten Spitzensteuersatz seit 2005. Der Höchstsatz lag 1989 bei 56 Prozent und 2000 noch bei 51 Prozent. Im internationalen Vergleich rangiert Deutschland im Mittelfeld.
Die Maximalbelastung von knapp 48 Prozent tritt erst ein, wenn das zu versteuernde Einkommen mehr als 278 000 Euro pro Jahr beträgt. Ab dieser Grenze wird eine “Reichensteuer” fällig und der Solidaritätszuschlag in voller Höhe erhoben, was seit 2021 nur noch etwa zehn Prozent der Deutschen betrifft. Bei Ledigen liegt die Steuergrenze bei jährlich 20 350 Euro, bei Verheirateten doppelt so hoch.
Gutverdiener tragen den Großteil zu den staatlichen Einnahmen aus Arbeitseinkommen bei: 24 Prozent der Einkommenssteuer stammen vom obersten Prozent der Steuerpflichtigen. Die oberen fünf Prozent (Einkommen ab 145 000 Euro) steuern 44 Prozent zum Gesamtaufkommen bei, die obere Hälfte sogar 94 Prozent.
Ökonomen sehen weniger in der Höhe des Spitzensteuersatzes ein Problem als vielmehr in der Grenze seiner Anwendung. Diese liegt aktuell bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 70 000 Euro, was eine rasche Steigerung der Belastung bedeutet. Das Institut der deutschen Wirtschaft schlug vor, diese Grenze auf 80 000 Euro anzuheben, was auch in der Union diskutiert wird. Eine Erhöhung des Spitzensatzes könnte dann denkbar werden, ebenso die komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags – ein Schritt, der im Koalitionsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist.