Jeannine H. suchte ihren Frauenarzt aufgrund einer schmerzhaften Zyste auf und wurde daraufhin über eine notwendige Operation informiert. Ihr Arzt erklärte, dass der ambulante Eingriff weniger einträglich sei.
Daraufhin verlangte der Arzt zusätzlich zu den regulären Kosten 1’200 Franken. Überrascht fragte Jeannine H., ob eine Rechnung für die Krankenkasse möglich wäre, worauf der Arzt antwortete: “Bringen Sie das Geld zur Nachkontrolle bar in einem Couvert”.
Jeannine H. war schockiert über diese Vorgehensweise: «Das hätte ich mir in Zürich, in der Schweiz, nicht vorstellen können.”
Die Patientenstelle Zürich sammelt seit Ende letzten Jahres Fälle, in denen Ärzte Bargeld zusätzlich zu den krankenkassenpflichtigen Rechnungen verlangen, beispielsweise für einen schnelleren OP-Termin. Diese Vorgehensweise bleibt oft unaufgezeichnet.
In relativ kurzer Zeit wurden über 40 Fälle dokumentiert. Laut Mario Fasshauer, Geschäftsführer der Patientenstelle, werden viele Bargeldforderungen ohne entsprechende Deklaration oder Quittung erhoben. Erwähnt werden Summen von 8’000 bis 12’000 Franken.
Ist es erlaubt, dass Ärzte neben den regulären Kosten zusätzliches Geld fordern? Rechtsprofessorin Franziska Sprecher aus Bern bestätigt dies unter der Bedingung, dass eine Mehrleistung angeboten wird. Sie erklärt: “Patienten müssen über alle Zusatzgebühren informiert und deren Zustimmung eingeholt werden. Bei Unklarheiten oder Konflikten können kantonale ärztliche Ombudsstellen oder Patientenberatungsstellen hinzugezogen werden.” Dies könnte beispielsweise eine schnellere Behandlung bei Nicht-Notfällen oder umfangreichere Betreuung einschließen. Auch für nicht von den Kassen übernommene Leistungen wie Schönheitseingriffe sind Bargeldforderungen grundsätzlich zulässig.
Laut Franziska Sprecher muss klar sein, wofür Zusatzgelder verlangt werden: “Zur ärztlichen Aufklärung gehört auch die wirtschaftliche Aufklärung” und eine Quittung sollte ausgestellt werden. Im Fall von Jeannine H. begründete der Arzt seine Forderung mit nicht kostendeckenden Honoraren und der raschen, an einem freien Tag durchgeführten Behandlung. Er verrechnete einen Halbprivat-Tarif, obwohl die Operation ambulant erfolgte.
Das Thema beschäftigt nun auch politische Kreise: Im Kanton Zürich wurde im Kantonsrat eine Motion eingereicht, welche verlangt, dass Zusatzgebühren für schnellere Behandlungen untersagt werden. Die Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli hatte sich 2024 dagegen ausgesprochen, um kein neues Gesetz wegen “einzelner schwarzer Schafe” zu erlassen.
Mario Fasshauer von der Patientenstelle Zürich betont die Notwendigkeit einer genaueren Prüfung des Phänomens der Barzahlungen im Gesundheitssystem: «Es geht um Transparenz.”
Kassensturz, 5.5.2026, 21:10 Uhr; Jacqueline Schwerzmann