Eine Begegnung mit der Polizei, sei es während einer nächtlichen Verkehrskontrolle oder eines Stadtspaziergangs, kann für viele Unsicherheit auslösen. Wissen Sie, was die Polizei darf und was Ihre Pflichten sind?
Das wichtigste Gebot ist Ruhe zu bewahren. Freundlichkeit und Sachlichkeit sollten stets gewahrt werden.
Identifikation: In der Schweiz besteht keine generelle Ausweispflicht für Fussgänger ohne konkreten Verdacht. Bei Verkehrskontrollen müssen hingegen Führerausweis und Fahrzeugausweis vorgezeigt werden. Ein Drogentest kann nur bei begründetem Verdacht angeordnet werden, während ein Alkoholtest auch ohne solchen erfolgen darf.
Aussage: Während einer Kontrolle müssen Sie keine Angaben zu Aufenthaltsort oder Absichten machen; das Schweigerecht gilt unabhängig von der Situation. Fragen wie “Woher kommen Sie?” können zurückgewiesen werden.
Körperkontrollen sind nur mit gesetzlicher Grundlage zulässig, außer es besteht Gefahr in Verzug. Widerstand kann durch verhältnismäßige Gewalt gebrochen werden.
Hausdurchsuchungen erfordern normalerweise einen Befehl der Staatsanwaltschaft. Bei Weigerung ist auch hier verhältnismäßige Gewalt zulässig.
Beim Schweigen oder Sprechen: Sowohl Auskunftspersonen als auch Beschuldigte haben das Recht zu schweigen, ohne Begründung anzugeben. Die Polizei muss die Rolle bei einer Befragung klar definieren und darf keine unklaren Einstiegsfragen stellen. Widersprüchliche Aussagen können sich negativ auswirken.
Recht auf Anwalt: Jede beschuldigte Person hat das Recht, vor der ersten Einvernahme einen Anwalt hinzuzuziehen und mit ihm vertraulich zu sprechen. Dieses gilt auch bei geringfügigen Delikten.
Notwendige Verteidigung: Bei schweren Vergehen wie Tötung oder schwerer Körperverletzung ist ein Anwalt zwingend erforderlich; die Befragung darf ohne ihn nicht starten. Strafverteidigerinnen bieten oft 24-Stunden-Notdienste an.
Kein “Gratisanwalt”: Der Staat übernimmt vorübergehend die Kosten einer amtlichen Verteidigung, fordert diese bei Verurteilung jedoch zurück, sofern es Ihre finanzielle Lage erlaubt.
Radio SRF 1, Ratgeber, 4.5.2026, 11:10 Uhr; Tobias Schneider