Das Zürcher Obergericht hat die 56-monatige Freiheitsstrafe des als Skorp bekannten Influencers und Widersachers von Brian Keller für Gewaltvergehen bestätigt. “Hier herrscht keine Realität”, entgegnete der Angeklagte den Richtern, als er seine Verwahrung kritisierte: “Wenn ich nichts mehr zu verlieren habe, werde ich gefährlich.” Je weniger Perspektive vorhanden sei, desto “scheissegaler” werde es für ihn. Er präsentiert sich selbst als harmoniebedürftig und behauptet, Gewaltanwendung nur zur Selbstverteidigung gelernt zu haben: “Seit meinem dritten Lebensjahr war ich im Heim, dort lernt man, sich durchzusetzen oder zu verschwinden.”
Der unter dem Namen «Skorp808» auf TikTok bekannte Mann mit dem Aussehen eines Models kämpft vor Gericht gegen eine härtere Strafe und drohende Verwahrung. “Um mich zu beeindrucken, braucht es mehr als Schweizer Gefängnisse”, meint er, die er eher als Internate betrachtet.
Im Juli 2025 verurteilte ihn das Bezirksgericht Zürich wegen versuchter schwerer Körperverletzung und weiteren Delikten zu 56 Monaten Haft. In Berufung beantragte seine Verteidigerin eine mildere Verurteilung auf einfache Körperverletzung mit einer Strafe von 24 Monaten, während der Staatsanwalt acht Jahre forderte und eine Verwahrung.
Viele seiner Taten stehen im Zusammenhang damit, dass Skorp zu einem Rivalen Brian Kellers wurde, dem berüchtigtsten Straftäter in der Schweiz. Sie kennen sich aus gemeinsamen Haftzeiten und seine Opfer stammen oft aus Kellers Umfeld. Er wirft diesen vor, ihn gejagt zu haben, wobei er Keller die Schuld gibt.
Skorp akzeptiert viele Punkte des Bezirksgerichtsurteils nicht, insbesondere die Einstufung einer Tat an der Zürcher Tramhaltestelle im September 2023 als versuchte schwere Körperverletzung. Nach seiner Darstellung half er einer bedrängten Frau und verursachte dabei einen Jochbeinbruch bei einem von Brians Freunden, was jedoch umstritten bleibt.
Er widerspricht ebenfalls Verurteilungen wegen Beschimpfung und Verleumdung: Ausdrücke wie “ich ficke dir dini ganze Rasse du geschändigtes Nuttechind” seien im TikTok-Kontext normal. Er habe Polizisten nicht rassistisch beleidigt, sondern sei emotional auf das wahrgenommene “racial profiling” reagiert.
Das Obergericht bestätigte die versuchte schwere Körperverletzung und verurteilte Skorp erneut zu 56 Monaten Haft, ergänzt um eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Franken und 1200 Franken Busse. Eine Verwahrung wurde abgelehnt aufgrund fehlender Krankheitseinsicht für eine schwere Persönlichkeitsstörung. Das Urteil SB250434 vom 24. März 2026 ist noch nicht rechtskräftig.