Die Soforthilfe zur Deckung von Anwaltskosten reiche in der Regel nicht aus, betont Luzia Vetterli, eine erfahrene Rechtsanwältin. «Das deckt die Kosten für eine Erstberatung ab, das Einholen und Durchsehen der Akten sowie die Rückmeldung an den Mandanten oder die Mandantin», erklärt sie. In vielen Kantonen reicht diese Soforthilfe sogar nur für vier Stunden Arbeit. Grundsätzlich müsste ein Beschuldigter die Kosten tragen; doch in Wirklichkeit zahlt dieser meist nicht, da er entweder im Gefängnis sitzt oder über geringes Einkommen verfügt. Im Falle Crans-Montana dürfte das Vermögen der betroffenen Barbetreiber, sollten sie schuldig gesprochen werden, nicht für die Anwaltskosten aller Opfer ausreichen.
Bedürftige Personen erhalten im Gerichtsverfahren unentgeltliche Rechtspflege, d.h., der Staat übernimmt die Prozesskosten. Auch die Opferhilfe unterstützt langfristig mit Anwaltskosten, jedoch nur dann, wenn das Opfer selbst nicht genügend Mittel hat.
Die Einkommensgrenze liegt bei etwa 80’000 Franken pro Jahr oder 120’000 Franken für Paare. Das Vermögen wird zu einem Zehntel als Einkommen berücksichtigt, wodurch viele Opfer aus dem Mittelstand auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
Für Betroffene sei dies schwer nachvollziehbar, so Vetterli. «Sie sind doch nicht freiwillig in ein Gerichtsverfahren verwickelt», fügt sie hinzu. Oftmals ist die Teilnahme an Einvernahmen Pflicht und erfordert einen Rechtsbeistand.
Die derzeitige Praxis, die von Anwältin Vetterli kritisiert wird, folgt einem politischen Ziel: Die Opferhilfe soll langfristig nur dort unterstützen, wo keine Versicherung zahlt und weder Täter noch Opfer über ausreichend Mittel verfügen.
Die ursprüngliche Idee der Opferhilfe sei gewesen, dass niemand aufgrund finanzieller Not auf rechtlichen Beistand verzichten müsse, erklärt Gaby Szöllösy von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK). «Gleichzeitig wollte sich der Gesetzgeber jedoch gegen die Übernahme dieser Kosten durch die Allgemeinheit absichern, wenn Personen über ausreichendes Vermögen verfügen», ergänzt Szöllösy. Die Unterstützung sei zudem in der Vergangenheit reduziert worden.
Viele Angehörige der Crans-Montana-Opfer gehören dem Mittelstand an und könnten bald die Anwaltskosten selbst tragen müssen, was Empörung auslösen dürfte. Obwohl sie im Vergleich zu Opfern anderer Unglücke oder Straftaten mehr Geld erhalten haben.
Könnte der Fall Crans-Montana eine Änderung bewirken und die Ausgestaltung der Opferhilfe großzügiger gestalten? Szöllösy berichtet von entsprechenden politischen Forderungen, deren Umsetzung jedoch schwer absehbar sei.
Luzia Vetterli würde einen Paradigmenwechsel begrüßen. Sie äußert Bedenken über die Diskussion an den Crans-Montana-Opfern, da es viele andere Opfer gibt, die kaum Beachtung finden. Doch wenn politische Veränderungen auf diesem Weg erreicht werden könnten, wäre das nach ihrer Ansicht eine Lösung für alle Betroffenen – und genau das wünscht sie sich.
Rendez-vous, 08.05.2026, 12:30 Uhr;bitd;noes