Die Frage, ob die Anschläge vom 11. September 2001 ein Schadenereignis oder eine Schadenserie darstellen, ist für die Versicherungsindustrie von entscheidender Bedeutung. Dennoch wurde diese Thematik in der Schweiz bisher kaum diskutiert.
Fast ein Vierteljahrhundert nach den Ereignissen steht weiterhin im Mittelpunkt der juristischen Aufarbeitung des Terroranschlags die Frage, wie Versicherungsjuristen sie nennen: die Serienschadenproblematik. Es geht um die versicherungsrechtliche Einordnung der Anschläge auf das World Trade Center – genau 17 Minuten lagen zwischen dem Einschlag in den Nord- und Südturm.
In der Schweiz haben die damaligen Diskussionen und Gerichtsverfahren nicht zu einer breiten Auseinandersetzung mit der Serienschadenproblematik geführt. Diese Frage von großer praktischer Relevanz wird kaum wissenschaftlich behandelt, und es gibt wenige publizierte Urteile schweizerischer Gerichte.
Ein hypothetisches Beispiel verdeutlicht die Problematik: Ein Steuerberater versteht eine neue Bestimmung in einem kantonalen Steuergesetz falsch, was zu Falschberatungen in 20 Fällen führt. Jeder betroffene Kunde erleidet einen Schaden durch Steuernachforderungen zwischen 10 000 und 40 000 Franken. Der Steuerberater ist haftpflichtversichert, mit einer Deckungssumme von 1 000 000 Franken pro Fall und einem Selbstbehalt von 50 000 Franken.
Ist der Sachverhalt ein Schadenfall aufgrund eines wiederholten Beratungsfehlers? Dann wäre die Gesamtschadenssumme, abzüglich des Selbstbehaltes, versichert. Oder handelt es sich um viele Einzelfälle, da der Steuerberater seine Pflichten gegenüber jedem Kunden verletzt hat? In diesem Fall fiele jeder Schaden in den Selbstbehalt.
Der Serienschaden als rechtliche Konstruktion behandelt mehrere Fälle wie einen einzigen. Dies ist besonders relevant bei wechselnden Haftpflichtversicherungen, wenn verschiedene Schäden unter unterschiedlichen Policen fallen. Ein weiterer Aspekt: Wenn die Summe der Einzelschäden die Deckungssumme übersteigt, kann ein Großteil ungedeckt bleiben.
In Deutschland gibt es zahlreiche Urteile zur Serienschadenproblematik, weshalb Gerichte zögern, solche Schäden anzuerkennen. Der Bundesgerichtshof lehnt es ab, eine gemeinsame Fehlerquelle als ausreichend zu sehen.
Letztlich ist entscheidend, was im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Moderne Policen definieren genau, was ein Schadenfall ist und unter welchen Bedingungen mehrere Fälle zusammengefasst werden können. Versicherungsnehmer sollten diese Klauseln sorgfältig prüfen.
Versicherer müssen die Serienschadenfrage bei jeder Meldung genau untersuchen, um gedeckte Schäden zu bezahlen und ungedeckte abzulehnen.
Nach den Anschlägen von 9/11 urteilten US-Gerichte, dass für einige Versicherer ein Ereignis mit einer Deckungslimite von 3,55 Milliarden Dollar vorlag, während es für andere zwei Ereignisse mit einer Limite von 7,1 Milliarden Dollar waren. Entscheidend war die Umschreibung des Schadenereignisses in den jeweiligen Policen.
Christoph K. Graber ist Leiter der Versicherungs- und Rückversicherungsabteilung bei Prager Dreifuss AG in Zürich.