Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft wurde ein gerichtlicher Vergleich erreicht, der den Rückzug des Strafantrags der Geschädigten beinhaltet. Der Beschuldigte, Brian Keller, wurde daraufhin am Nachmittag aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft plant zudem die Einstellung des Verfahrens gegen ihn. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Bericht im Regionaljournal Zürich/Schaffhausen vom 11. Mai 2026, um 17:30 Uhr.