Das Recherchekollektiv WAV sowie die «Republik» haben über das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) Zugang zu amtlichen Dokumenten und internen Berichten von Bundesbehörden bezüglich der Kontakte mit Palantir erlangt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf einem internen Armeestabsbericht, der vor Gefahren für die digitale Souveränität der Schweiz und dem Zugriff US-amerikanischer Behörden auf Daten warnt.
Kurz vor Weihnachten 2025 veröffentlichte das Journalistenteam von WAV und «Republik» zwei Artikel, in denen sie Palantir ein «Umwerben» der Schweiz unterstellen, bei dem das Unternehmen mehrfach abgeblitzt sei. In Reaktion darauf forderte Palantir kurz nach der Veröffentlichung eine Gegendarstellung, was zu einem Streit über deren Form führte.
Seither hat sich vor dem Zürcher Handelsgericht ein umfangreiches juristisches Verfahren entwickelt, das seit Januar 2026 läuft und im vierten Schriftenwechsel ist. Damit geht der Konflikt weit über eine einfache medienrechtliche Auseinandersetzung hinaus.
Urs Saxer, Rechtsanwalt und Medienrechtprofessor an der Universität Zürich, kritisiert die Dauer des Verfahrens: «Eine Gegendarstellung ist für schnelle Klärungen gedacht. Monatelang verliert sie ihren Zweck», erläutert Saxer. Er warnt vor hohen Kosten im fünfstelligen Bereich, die insbesondere für kleinere Medienhäuser eine erhebliche Belastung darstellen könnten.
Palantir weist den Vorwurf zurück, das Verfahren diene dazu, «Republik» und WAV einzuschüchtern. Das Unternehmen betont, es verlange keine Änderungen oder Löschungen der Artikel, sondern lediglich eine Gegendarstellung aufgrund von Missverständnissen in der Berichterstattung. Rechtliche Schritte seien erst nach der Ablehnung durch die Redaktion eingeleitet worden.