Autor: Hana Fink
Die Erfahrungen von Kindern in polizeilichen, gerichtlichen oder Kesb-Verfahren stehen im Mittelpunkt eines neuen Vorstosses, der eine Überprüfung der Kinderfreundlichkeit des Justizsystems im Kanton Luzern fordert.
Gerichtsverfahren können für Erwachsene bereits einschüchternd sein. Für Kinder kann dies jedoch besonders belastend wirken: Sie stehen fremden Erwachsenen gegenüber, hören komplexe Begriffe und verstehen oft nicht, was vor sich geht. Ein Vorstoss im Kantonsrat zielt darauf ab, die Justiz kindgerechter zu gestalten.
Der Regierungsrat unterstützt diese Initiative.
Die Forderung von Kantonsrätin Anja Meier (SP) basiert auf der UNO-Kinderrechtskonvention. Diese verpflichtet die Schweiz dazu, das Kindeswohl in Entscheidungen an erster Stelle zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass Kinder ihre Rechte kennen, Verfahren verstehen und altersgerecht angehört werden.
Der Regierungsrat merkt in seiner Stellungnahme an, dass Luzern bereits über Strukturen verfügt. Jugendanwaltschaft, Staatsanwaltschaft, Polizei und die Kesb tauschen sich regelmäßig aus. Fachpersonen erhalten Schulungen, Einvernahmen werden kindgerecht gestaltet und Verfahren schnell abgeschlossen.
Dennoch sieht die Regierung Spielraum zur Verbesserung. Sie plant zu prüfen, wo Luzern die Kinderrechte noch stärker verankern kann. Deshalb beantragt sie dem Kantonsrat, das Postulat erheblich zu erklären.
Als Vorbild dient Zürich
Der Regierungsrat bezieht sich auf den Kanton Zürich als Orientierung, wo seit 2018 ein Schwerpunkt auf eine kindgerechte Justiz gelegt wird. Im Jahr 2021 startete die zürcherische Regierungsrätin Jacqueline Fehr das Projekt «Child-friendly Justice». Dabei wurden unter anderem Staatsanwaltschaft, Jugendstrafrechtspflege, Justizvollzug, Gemeindeamt und Opferhilfe untersucht.
Zürich hat seitdem einfache Sprache eingeführt, Fachpersonal geschult und Verfahren beschleunigt. Zudem haben Kinder die Möglichkeit, nach den Verfahren Rückmeldung zu geben. Eine externe Stelle überprüft jährlich die Fortschritte.
Die Luzerner Regierung plant die interne Prüfung mit bestehendem Personal durchzuführen und schätzt externe Kosten auf 20’000 bis 40’000 Franken.