Ein unscheinbares Gebäude an der Rue de Genève 85 war in den letzten Jahren zu einem Problemviertel in Lausannes Zentrum geworden, ein Zufluchtsort für Drogendealer. Mit seinen neun Betongeschossen und rund 80 kleinen Wohnungen im Erdgeschoss beherbergte es einen dunklen Waschsalon und eine schummrige Pizzeria. Die hygienischen Zustände waren katastrophal, und das Viertel litt unter dem Drogenhandel und dessen Klientel. Im Jahr 2024 führte die Polizei allein 33 Einsätze durch, beschlagnahmte dabei 16 Kilogramm Kokain und Marihuana und kontrollierte über 180 Nigerianer sowie Gambier. Dennoch besserte sich die Lage nicht. Erst als sich Polizei und Staatsanwaltschaft zusammenschlossen und ihre Ermittlungen auf Geldwäsche und Meldeverstöße ausweiteten, zeigte sich Fortschritt. “Das war entscheidend”, erklärt Generalstaatsanwalt Eric Kaltenrieder. Seitdem seien die Maßnahmen sehr effektiv gewesen: Die Stadt- und Kantonspolizei führte im letzten Jahr 28 Einsätze an der Rue de Genève durch, jeweils mit Beteiligung von 40 bis 50 Beamten. Die Staatsanwaltschaft leitete 144 Verfahren wegen Drogenhandels ein und verklagte Hausbesitzer, -verwalter sowie den Portier wegen Geldwäsche. Die genauen Beträge stehen noch zur Klärung an; Kaltenrieder rechnet mit mehreren Millionen Franken. Zudem kam es zu einem Sozialversicherungsbetrug aufgedeckt: Mit gefälschten Mietverträgen erschlichen sich vor allem eritreische Sozialhilfeempfänger rund 1,9 Millionen Franken. “Wir waren überrascht von dem Ausmaß des entdeckten Schadens”, so Lausannes Sicherheitsdirektor Pierre-Antoine Hildbrand. Der FDP-Politiker sieht Lehren in der Aktion: Es sei wichtig, das Umfeld rund um den Drogenhandel frühzeitig zu untersuchen, etwa ob auch Hausbesitzer profitieren. Die weiteren Ermittlungen zu größeren Strafverfahren und möglichen Verbindungen zur organisierten Kriminalität laufen noch. Mittlerweile hat sich die Sicherheitslage im Quartier verbessert; das Gebäude an der Rue de Genève 85 steht weitgehend leer. Es ist wieder nur ein gewöhnlicher Betonblock.