Extremisten, die die Justiz beschimpfen, schwächen diese nicht von Grund auf. Besorgniserregend ist vielmehr die Geringschätzung jener Ordnung, die auch ihren Widersachern faire Prozesse ermöglicht.
In einem Beitrag des Newsletters «Der andere Blick am Morgen» erörtert Armin Arbeiter von der NZZ Deutschland diese Thematik. Abonnieren Sie den Newsletter kostenlos.
Ein liberaler Rechtsstaat muss hinnehmen, dass seine Gegner ihn beschimpfen und selbst jene Rechte in Anspruch nehmen, die sie anderen verweigern würden: Verteidigung, Öffentlichkeit, faire Beweisaufnahme und unabhängige Urteile. Seine Stärke zeigt sich darin, dass er seinen Kritikern ein rechtsstaatliches Verfahren bietet.
Ein Gericht wird nicht wankend, nur weil ehemalige RAF-Terroristen den Saal als Bühne nutzen oder Angeklagte aus extremen Milieus die Justiz beleidigen. Eine robuste Justiz kann solche Angriffe ertragen.
Dennoch darf man solche Szenen nicht bagatellisieren, da sie mehr über die Ideologien der betroffenen Kreise aussagen als über Schwächen der Justiz.
Daniela Klette demonstrierte am Landgericht Verden diese Uminterpretation. Die ehemalige RAF-Terroristin steht wegen schwerer Raubüberfälle und Waffendelikten vor Gericht, nicht aufgrund ihrer politischen Vergangenheit. Ihre Aussage stellte das Leben im Untergrund als politische Notwendigkeit dar und wandelte individuelles Leid in ein Systemproblem um.
Das applaudierende Publikum, das ihre Rede begleitete, verharmloste die Situation. Ähnliches ereignete sich beim Prozess gegen Aktivisten, die eine israelische Rüstungsfirma attackiert haben sollen; der Auftakt wurde zu einem chaotischen Durcheinander.
In Teilen der radikalen Linken herrscht Nachsicht gegenüber Gewalt, wenn sie in ihre Erzählungen passt. Dann wird Raub als Umverteilung verklärt und Zerstörung als Widerstand gerechtfertigt. Diese Sprache verwischt die Realität.
Man findet solche Muster auch bei Verfahren gegen Islamisten oder Rechtsextremisten, deren Milieus den Rechtsstaat nur dort akzeptieren, wo er ihnen nützt, und dessen Urteile verachten.
Sie nutzen den Gerichtssaal als Kampfbühne, um ihre Abscheu gegenüber einem Staat zu zeigen, der ihnen Rechte gewährt. Wenn die Verachtung rechtstaatlicher Institutionen zur Normalität wird, verschiebt sich das Gleichgewicht und die Schmähung der Justiz wird zum revolutionären Mittel.
Viele Extremisten sehen ihre Haltung als Rechtfertigung an. Sie glauben, auf ihrer Seite der Geschichte stehend, müssten für sie andere Regeln gelten.
Das Gericht ist kein Ort zur Selbstverherrlichung, sondern ein Raum, in dem eine Demokratie verlangt, dass auch politische Überzeugungen Verantwortung erfordern. Wer das nicht akzeptiert, offenbart seine Unfähigkeit, Recht als etwas anderes zu sehen als ein Werkzeug.
Der Staat kann Taten bestrafen und Prozesse garantieren, doch ideologische Gewissheit auflösen kann er nicht. Der Verden-Prozess zeigt: Institutionen sind machtlos gegen totale Selbstgewissheit. Die Herausforderung besteht darin, auszuhalten, dass Strafe keine Einsicht erzwingt – und dass Recht trotzdem gesprochen wird.