Ein Team von vier Staatsanwältinnen und Staatsanwälten wird den Fall Maisano strafrechtlich aufklären. Zwischen 2014 und 2020 kam es in der Klinik für Herzchirurgie des Zürcher Universitätsspitals zu ungewöhnlich vielen Todesfällen. Im Mai 2020 brachte ein Whistleblower Vorwürfe gegen den damaligen Klinikchef Francesco Maisano ans Licht, er habe Berichte über ein von ihm mitentwickeltes Implantat geschönt. Ein Jahr später erhob der ehemalige Chefarzt Paul Vogt schwere Anschuldigungen gegen Maisano und die Spitalleitung.
Nachdem das Universitätsspital eine unabhängige Untersuchung durch den ehemaligen Bundesrichter Niklaus Oberholzer in Auftrag gegeben hatte, ergab der im Mai 2026 veröffentlichte Bericht schwerwiegende medizinische und organisatorische Mängel. Die Experten stellten eine Übersterblichkeit von 68 bis 74 Fällen fest. Während neuartige Implantate eingesetzt wurden, deren Nutzen begrenzt war und oft unpassend angewandt wurden, waren diese laut Bericht nicht die Ursache für die hohe Mortalität. Die Expertengruppe identifizierte auch Probleme in der Führung und Teamzusammensetzung.
Der Bericht beschreibt die Missstände als Ergebnis eines Systems mit jahrelangem Versagen von Kontrolle und Aufsicht, nicht als Folge einzelner Fehler. Trotz bekannter erhöhter Mortalitätsraten im Frühjahr 2017 griffen weder Klinikleitung noch Universitätsspitalleitung frühzeitig ein. Erst nach medialer Berichterstattung informierte die Spitaldirektion den Spitalrat im April 2018 über die Situation, ohne Konsequenzen zu ziehen.
Auch die Gesundheitsdirektion wurde unter Thomas Heiniger (FDP) über erhöhte Sterblichkeitsraten in Kenntnis gesetzt, intervenierte jedoch nicht weiter. Seine Nachfolgerin Natalie Rickli (SVP) erfuhr im Januar 2020 von den Vorwürfen und verlangte Informationen vom Spitalrat.
Maisano ist seit 2021 Chefarzt an der Mailänder Klinik San Raffaele und wies die Vorwürfe in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» zurück. Er argumentierte, dass komplexe Fälle behandelt worden seien, für die andere Zentren keinen Platz gehabt hätten.
Nachdem ein erstes Vorabklärungsverfahren im Sommer 2020 eingestellt wurde, hat die Staatsanwaltschaft den Fall nun erneut aufgenommen. Das Universitätsspital reichte Strafanzeigen wegen fahrlässiger Tötung und weiterer Delikte ein. Im Mai 2026 kündigte das Spital an, Dokumente in 24 Fällen zu übergeben.
Die Ermittlungen werden von vier Staatsanwältinnen und Staatsanwälten geleitet und durch Kollegen sowie Kantonspolizisten unterstützt, um alle Aspekte des Falls ganzheitlich zu betrachten. Die Strafanzeigen richten sich gegen Unbekannt, und die Prüfung der Verfahrenseröffnungsvoraussetzungen wird aufgrund der Komplexität Zeit in Anspruch nehmen.