Ein 52-jähriger Schweizer wurde vom Bezirksgericht Zürich zu einer ambulanten Therapie verurteilt. Das Gericht musste seine Gründe für die Beschädigung von rund 40 Radarmessgeräten und Verkehrsüberwachungsanlagen der Stadtpolizei Zürich klären, konnte jedoch keine Erklärung finden. Der Diplom-Verkaufsleiter gestand alle Vorwürfe ein, darunter auch Beschädigungen von Autos, Briefkästen und Klingelanlagen einer Immobilienfirma sowie privaten Haushalten. Mit Sprühleim beschmierte er Glasscheiben, Schlösser und Öffnungen der Geräte zwischen September 2023 und Oktober 2024.
Der Gesamtschaden beträgt laut Anklage etwa 234.000 Franken, wovon allein die Stadt Zürich auf 216.000 Franken kommt. Der Beschuldigte hat fünf Vorstrafen; unter anderem wurde er im November 2021 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er eine Radaranlage mit einem Maurerhammer angegriffen hatte.
Im Juli 2019 war der Feuerwehr-Fan aufgrund von Amtsanmassung und Störungen des öffentlichen Verkehrs zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bei einem Unfall auf der A3 imitierte er eine Feuerwehraktion, was zur unnötigen Sperrung eines Fahrstreifens und zum Eintreffen von Notfalldiensten führte.
Aufgrund der Vorstrafen war ein bedingtes Urteil nicht möglich. Der Beschuldigte akzeptierte jedoch einen abgekürzten Prozess mit einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, die zugunsten einer ambulanten Therapie ausgesetzt wurde. Die genauen psychologischen Ursachen seiner Taten wurden im kurzen Verfahren nicht thematisiert. Er hat den Schaden beglichen und sich entschuldigt.
Das Gericht bestätigte das Urteil vom 19. Mai 2026, welches noch nicht rechtskräftig ist. Sollte die Therapie scheitern, muss der Mann eine Gefängnisstrafe verbüßen. Kosten in Höhe von rund 37.600 Franken für Verfahren und Gericht sowie Verteidigerkosten von 10.200 Franken werden ebenfalls fällig.