Die Nidwaldner Justiz prüft mögliche Verantwortlichkeiten von Bahnmitarbeitern im Zusammenhang mit dem tödlichen Gondelabsturz am Titlis. Nach einem ähnlichen Vorfall hatten Druck seitens Politik und Öffentlichkeit die Staatsanwaltschaft zur Strafuntersuchung veranlasst. Der Oberstaatsanwalt André Wolf bestätigt eine laufende Untersuchung, da solche Unglücke meist mit Todesfolge strafrechtlich aufgearbeitet werden. Bei dem Unfall am 18. März kam eine Frau ums Leben; die Ermittler konzentrieren sich nun darauf, ob menschliches Versagen vorlag.
Experte Reto Canale, ein ehemaliger Direktor der Kontrollstelle für Seilbahnen, vermutet, dass insbesondere Fragen zur Entscheidungsfindung im Vorfeld des Unglücks von Bedeutung sein werden. Ein Faktor könnte die Windwarnung durch Meteo Schweiz um 6:47 Uhr am Unfalltag sein, bei der kurzfristige starke Böen auftraten.
Ein Vergleich mit einem ähnlichen Ereignis im Oktober 2019 zeigt, dass damals keine Passagiere in der abgestürzten Gondel waren, weil frühzeitig Sicherheitsmaßnahmen ergriffen wurden. Derzeit untersuchen die Titlisbahnen den genauen Ablauf des Unfalls und ob sich Fahrgäste bereits zuvor eingeschifft hatten.
Parallel dazu wird überprüft, wann genau der Betrieb eingestellt wurde. Norbert Patt, Geschäftsführer der Titlisbahnen, erklärte, dass die Entscheidung zur Einstellung bereits vor dem Unfall getroffen wurde und keine neuen Passagiere mehr einstiegen. Die Untersuchungen umfassen auch technische Aspekte; Hersteller Garaventa hatte zuvor über mögliche Nachrüstungen informiert, die jedoch nicht relevant für den Absturz waren.
Reto Canale zweifelt an der ausreichenden Erklärung und hebt hervor, dass ähnliche technische Anpassungen nach einem früheren Vorfall entwickelt wurden. Die Zuständigkeit der Nidwaldner Justiz beruht auf dem Ort des Unglücks; hätte das Ereignis im Nachbarkanton Obwalden stattgefunden, wäre eine andere Behörde zuständig gewesen.
Die Erfahrung der Nidwaldner Staatsanwaltschaft in solchen Verfahren zeigt sich an einem früheren Fall: 2012 wurde ein Sicherheitschef wegen eines Lawinenunglücks angeklagt. Trotz politischem Druck entschied das Gericht später für eine bedingte Strafe.
Die Justiz steht nun erneut unter Beobachtung, da die Titlisbahnen bedeutende Arbeitgeber in der Region sind und stark vernetzt agieren. Der Verwaltungsratspräsident Hans Wicki betonte, dass das Personal korrekt reagiert habe; die Ermittlungen werden zeigen, ob diese Aussage zutrifft.