Das Bezirksgericht Yverdon (VD) hat heute die bedingte Freilassung von Claude D., dem Mörder des jungen Mädchens Marie im Jahr 2013 und einer weiteren Frau im Jahr 1998, abgelehnt. Der 49-Jährige ist einer der bekanntesten Wiederholungstäter in der Schweiz, zu lebenslanger Haft mit anschließendem lebenslangem Sicherungsverwahrten verurteilt worden, das später in eine reguläre Unterbringung umgewandelt wurde. Claude D. hatte nicht einen sofortigen Freispruch gefordert, sondern lediglich eine Aussetzung der Strafe zu Gunsten einer therapeutischen Maßnahme in einem geschlossenen Institut, konkret im Krankenhaus-Gefängnis Curabilis in Puplinge (GE). Das Gericht stellte klar, dass es nicht zuständig ist, über den Ort der Freiheitsstrafe zu entscheiden; ein weiteres Verfahren hierzu läuft noch.