Claude D., ein Wiederholungstäter, strebt nach Freilassung – ähnlich wie die „Parkhausmörderin“ oder der „Vierfachmörder von Rupperswil“. Im Jahr 1998 nahm er seine Ex-Freundin mit Gewalt gefangen und ermordete sie im Alter von 21 Jahren. Die Gerichte verurteilten ihn wegen Mordes, Entführung und Vergewaltigung zu einer 20-jährigen Zuchthausstrafe.
Trotz vorheriger Bedrohungen gegen Arbeitskollegen erlaubte man ihm 2012 die Strafe mit elektronischer Fussfessel abzusitzen. Im Jahr darauf tötete er seine Internetbekanntschaft Marie, nachdem sie ihre Beziehung beendet hatte, diesmal mit einem Gürtel.
Die erstinstanzlichen Gerichte verhängten eine lebenslange Verwahrung, die das Bundesgericht später in eine ordentliche Verwahrung umänderte und dann zu einer bedingt entlassbaren lebenslangen Freiheitsstrafe. Ein Gesuch von Claude D. zur bedingten Entlassung wurde vom Strafgericht Yverdon VD abgelehnt, da Unsicherheiten bezüglich seiner Gefährlichkeit bestehen.
Die Schweizer Bevölkerung entschied 2004 für lebenslange Verwahrung extrem gefährlicher, untherapierbarer Sexual- und Gewaltstraftäter. Jedoch wird diese Maßnahme kaum angewendet: Nur ein Fall wurde rechtskräftig verhängt – vom damaligen Gerichtspräsidenten Pascal Schmid, der heute für die SVP im Nationalrat ist. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichts ist eine Bestätigung der Untherapierbarkeit über das ganze Leben hinweg durch zwei Gutachter erforderlich, was Schmid als Verletzung des Volkswillens sieht.
Die lebenslange Verwahrung dient dem Schutz und wird selten angewendet. In der Schweiz fürchten sie die Kritik des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wegen fehlender regelmäßiger Überprüfungen und einer realistischen Entlassungsperspektive.
Laut einer RTS-Recherche verbüßen 38 Personen lebenslange Freiheitsstrafen, während 128 verwahrt werden. Seit 1984 wurden nur zehn Personen zu beidem verurteilt. Viele Täter landen stattdessen in stationären therapeutischen Massnahmen.
Martin Killias, Kriminologe und Strafrechtsexperte, vergleicht internationale Rechtspraktiken. Andere Länder haben längere Haftstrafen, wodurch Verwahrung weniger notwendig wird. In England bedeutet lebenslänglich oft eine Freiheitsstrafe bis zum Lebensende.
Das Schweizer System führt zu Diskussionen über Sicherheit und Menschenrechte bei der Behandlung von Wiederholungstätern.