Von Magdalena Leitner
Ab dem ersten April müssen Hundebesitzer im Kanton Luzern ihre Tiere im Wald wieder an die Leine nehmen. Für Verstöße gegen diese Regelung sind mindestens 100 Franken Busse fällig.
Die Anordnung, Hunde bis zu einer Entfernung von 50 Metern vor dem Waldrand anzuleinen, soll laut der Luzerner Polizei dazu dienen, Wildtiere und deren Nachwuchs während der Brut- und Setzzeit zu schützen. Diese Leinenpflicht ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung festgeschrieben und gilt bis zum 31. Juli.
In Naturschutzgebieten ist die Leinenpflicht das ganze Jahr über verbindlich, unter anderem im Tannhorn-Jagdbanngebiet, im Wasser- und Zugvogelreservat Wauwilermoos sowie in allen weiteren Schutzgebieten. Hier beträgt die Busse 150 Franken. Herrchen können gemäß Mitteilung im kantonalen Geoportal nachsehen, wo genau welche Leinenpflichten gelten.
Die Polizei appelliert zudem an alle Waldbesucher, unabhängig davon, ob sie Hunde mit sich führen, die Brutzeit zu respektieren und den Waldweg nicht zu verlassen.