Erstmals legt die Stadt Luzern Zahlen zur neuen Regelung für Kurzzeitvermietungen vor. Nach einem Jahr Anwendung gibt die Zwischenbilanz Aufschluss darüber, wie das seit Januar 2025 geltende Reglement umgesetzt wird. Die Kernregel besagt, dass Wohnraum in den meisten Fällen nur noch bis zu 90 Nächten pro Jahr kurzfristig vermietet werden darf (zentralplus berichtete). Dieses Vorgehen ist ein Resultat der Volksinitiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren», die im März 2023 angenommen wurde.
Bauvorsteherin Korintha Bärtsch und die Stadtverwaltung teilen erste Erfahrungen mit dem neuen Reglement. Bis Anfang März gingen Gesuche für 729 Räumlichkeiten ein, von denen bereits 664 bewertet wurden. Bei 179 dieser Räumlichkeiten wurde eine negative Entscheidung getroffen: Sie unterliegen nun der 90-Nächte-Regel. 25 Objekte erhalten bis März 2028 eine Übergangsfrist; sie waren im Jahr 2023 bereits rechtmäßig für mindestens 90 Nächte vermietet worden.
Eine unbegrenzte Bewilligung erhielten laut Stadtverwaltung 395 Räumlichkeiten, darunter Hotels und Objekte auf zuvor unbebauten Grundstücken oder ehemals gewerbliche Nutzungen wie Büros. Die Hochzwei-Türme fallen ebenfalls in diese Kategorie.
Noch offen sind Entscheidungen bei weiteren 80 Gesuchen; sie müssen unter anderem rechtliches Gehör erhalten. Zudem wies die Stadt zehn Antragsteller auf mögliche Verstöße gegen die missbräuchliche Rendite hin, was im Hauptwohnsitz eine unbeschränkte Kurzzeitvermietung beeinträchtigt.
Jedes geprüfte Objekt erhält eine Identifikationsnummer für Inserate auf Plattformen. Diese Nummer fehlt noch bei manchen Angeboten, da einige Gesuche noch bearbeitet werden oder keine Registrierung benötigen.
Die Stadt sieht in der bisherigen Entwicklung ein Zeichen dafür, dass die Regelungen grundsätzlich akzeptiert werden. Sie verweist auf die Zusammenarbeit mit Plattformen und das im Aufbau befindliche Controllingsystem zur Überwachung der 90-Nächte-Regel.
Politisch ist das Thema weiterhin relevant: Der Grosse Stadtrat hat eine Motion «Wohnzonen fürs Wohnen» teilweise erheblich erklärt, die künftig Neubauten und Aufstockungen in Wohnzonen für Kurzzeitvermietung ausschließen will. Die Anpassung des Reglements ist bereits im Gange.
Rechtliche Auseinandersetzungen sind ebenfalls noch nicht abgeschlossen: Obwohl das Kantonsgericht die Grundlage und Verhältnismäßigkeit der Regelung bestätigte, hängt gegen dieses Urteil eine Beschwerde beim Bundesgericht. Bis zu einem endgültigen Entscheid bleibt in Luzern die aktuelle Regelung in Kraft.