Der Bundesrat entscheidet sich dafür, dass das Autofahren bereits mit 17 Jahren erlernt werden darf. Die Landesregierung bezeichnet die bestehende Regelung als erfolgreich.
Seit fünf Jahren ist der Erhalt des Lernfahrausweises ab dem Alter von 17 Jahren möglich. Allerdings ist eine einjährige Begleitausbildung vor der Absolvierung der Fahrprüfung erforderlich, bevor man diese machen darf. Aus diesem Grund wurde das Mindestalter für den Lernfahrausweis auf 17 gesenkt.
Der Bundesrat betont, dass sich die Verkehrssicherheit durch dieses System verbessert hat. Ein Bericht des Bundesamtes für Strassen untermauere dies und zeige einen Rückgang der Unfälle bei Neulenkerinnen und -lenkern auf. Zudem seien weniger Fahrausweise eingezogen worden.