Im vergangenen Jahr haben 574 Personen ihren Geschlechtseintrag im Schweizer Personenstandsregister geändert. Die Möglichkeit zur Änderung besteht seit 2022, wie der Bund erstmals vier Jahre nach Einführung des vereinfachten Verfahrens mitteilt. Am Donnerstag wurden die vorläufigen Ergebnisse veröffentlicht.
Das Bundesamt für Statistik (BFS) berichtet, dass im vergangenen Jahr 312 Mal der Eintrag von “Mann” auf “Frau” geändert wurde, während umgekehrt 262 Änderungen erfolgten. Der Kanton Zürich verzeichnete mit 120 die meisten Anpassungen; in Appenzell Innerrhoden gab es keine. Laut BFS beantragen mehr als die Hälfte der Betroffenen (56 Prozent) unter 25 Jahre; Personen unter 16 Jahren benötigen hierfür die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Das Schweizer Personenregister erkennt lediglich die Geschlechter männlich und weiblich an. Der Geschlechtseintrag erfolgt bei der Geburt und ist obligatorisch, selbst wenn das Geschlecht nicht eindeutig zuzuordnen ist. Der Bund lehnte 2022 einen dritten Geschlechtseintrag oder den Verzicht darauf ab.
Jährlich werden in der Schweiz zwanzig bis hundert Kinder geboren, deren biologisches Geschlecht unklar bleibt. Die Zahl der trans Personen im Land ist nicht offiziell erfasst; Schätzungen aus dem Ausland belaufen sich laut “Transgender Network Switzerland” auf 26’400 bis 740’000.
Seit dem 1. Januar 2022 kann die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenregister mit einer Erklärung beantragt werden, die beim Zivilstandesamt hinterlegt wird. Vorher war ein Gerichtsverfahren erforderlich.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter beschrieb 2020 den Schritt als Endpunkt eines langen und schmerzhaften Prozesses. Nach Einführung des neuen Verfahrens wurden im ersten Jahr 1117 Änderungen vollzogen, gefolgt von insgesamt 713 Anpassungen im nächsten Jahr.
Laut einer Sprecherin hat sich die Zahl der jährlichen Anträge auf etwa 600 stabilisiert. Der Anteil junger Menschen unter 25 Jahren bleibt dabei über die Jahre hinweg relativ konstant.