Der Bundesrat hat am Donnerstag in Bern bekannt gegeben, dass der indirekte Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative nun für die Vernehmlassung vorbereitet wird. Beat Jans betonte bei einer Medienkonferenz, das Ziel sei es, einen «Swiss Finish» zu verhindern und eine Angleichung an EU-Standards zu erreichen. Der neue Bundesentwurf bezieht sich auf nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) und soll Gleichheit mit der EU gewährleisten, wie Jans versicherte.
Economiesuisse sieht in dem Vorschlag jedoch eine «Hochrisiko-Vorlage». Erich Herzog, Leiter des Bereichs Wettbewerb und Regulatorisches im Verband, kritisiert den Alleingang des Bundesrates: “Mit diesen Maßnahmen stellt man die Standortattraktivität der Schweiz aufs Spiel.” Der Gegenvorschlag umfasst Berichts- und Sorgfaltspflichten. Unternehmen müssen ihre Lieferkette in Bezug auf Mensch und Umwelt transparent machen, wobei externe Prüfung der Berichte eingeführt wird. Die Verpflichtung trifft Firmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern und einem Nettoumsatz von 450 Millionen CHF.
Die Sorgfaltspflicht verlangt risikobasierte Überprüfungen auf Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltstandards. Diese Pflichten gelten künftig auch für Unternehmen mit über 5000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 1,5 Milliarden CHF, was etwa 30 Großunternehmen betrifft.
Mit der Einführung staatlicher Aufsicht und zivilrechtlicher Haftung sollen die Pflichten eingehalten werden. Strafen können bis zu einer Auflösung von Tochtergesellschaften oder Abgaben von bis zu 3 % des Umsatzes reichen. Der Bundesrat beschränkt die Haftung auf Tochterunternehmen und sieht eine Verschuldungshaftung vor.
Economiesuisse kritisiert, dass das Gesetz in vielen Punkten über EU-Regelungen hinausgeht. Herzog warnt davor, dass Unternehmen internationaler Klagen ausgesetzt sein könnten. Die Offenlegungsanforderungen und die lange Verjährungsfrist von bis zu 20 Jahren seien unüblich im europäischen Vergleich.
Kritik gibt es auch an den Sanktionsmaßnahmen, die als exzessiv gelten. Unternehmen könnten zur Auflösung ihrer Tochtergesellschaften gezwungen oder von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Die betroffenen Gruppen können nun während der Vernehmlassungsphase ihre Bedenken äußern.
Nach dem emotional geführten Diskurs über die erste Initiative im Jahr 2020 wird auch dieses Thema erneut polarisieren.