Das Schweizer Aussendepartement (EDA) hat den israelischen Botschafter zu einem persönlichen Austausch eingeladen, um seine Position zur Entscheidung der Knesset bezüglich der Todesstrafe darzulegen. Ein Sprecher des EDA erklärte gegenüber Medienvertretern, dass es sich dabei nicht um ein Zitieren oder Einbestellen handle, sondern um eine Intervention. Diese Form diplomatischen Handelns stellt laut Ex-Botschafter Thomas Borer im Vergleich zu einer Einbestellung eine mildere Maßnahme dar und trägt keine Notwendigkeit der zeitlichen Dringlichkeit in sich.
Das israelische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das die Todesstrafe erweitert, wobei diese explizit Personen betrifft, deren Absicht es ist, das Existenzrecht Israels zu leugnen – eine Regelung, die vornehmlich Palästinenserinnen und Palästinenser betrifft. Tim Enderlin, Leiter der Abteilung Frieden und Menschenrechte im EDA, traf sich am Dienstagvormittag mit Botschafter Tibor Schlosser. Über den Verlauf des Gesprächs gab das EDA keine Details preis, betonte jedoch seine Aufforderung an Israel, alle internationalen Verpflichtungen zu erfüllen – darunter das Diskriminierungsverbot sowie rechtsstaatliche und verfahrensrechtliche Garantien.
Ex-Botschafter Thomas Borer beschrieb die Absicht einer diplomatischen Intervention als Protest gegen Missstände oder zur Erzielung politischer Veränderungen. Solche speziellen Sitzungen, so Ex-Botschafter Paul Seger, sind bedeutend und dienen dazu, sowohl Israel als auch der Schweizer Öffentlichkeit ein Signal zu senden. Diese Maßnahme drückt die Unzufriedenheit aus, ohne den Fall auf das höchste Eskalationsniveau zu heben.
Demarchen oder Interventionen können nach dem vom EDA herausgegebenen “ABC der Diplomatie” verschiedene Themen umfassen, von Informationsbeschaffung bis hin zu Protesten. Die Bedeutung des Empfängers variiert abhängig vom Gewicht der Demarche. In diesem Fall führte Tim Enderlin das Gespräch auf Abteilungsleiterebene durch, was Borer als eine mittlere Maßnahme im diplomatischen Repertoire beschreibt.
Das EDA betonte, dass die Einladung des israelischen Botschafters keine Ausnahmesituation darstellt. Seit 2023 wurden in Gesprächen und Demarchen mit Israel mehrfach Bedenken bezüglich der geplanten Ausweitung der Todesstrafe geäußert. Trotzdem sehen die Ex-Botschafter diese Einladung als eher selten an, da Interventionen sorgfältig und zurückhaltend eingesetzt werden. Auch andere europäische Nationen haben sich bereits kritisch zu diesem Thema geäußert.