Die Stadt Zürich hat juristische Schritte gegen den Kanton eingeleitet, nachdem dieser eine provisorisch angebrachte Velospur entfernte. Die Stadtregierung erhebt Beschwerde gegen die kantonalen Behörden. Ursprünglich hatte Zürich im Rahmen einer Baustelle am Hauptbahnhof einen Radweg markiert, den der Kanton ohne vorherige Absprache in einer Nachtaktion wieder beseitigte. Die Stadt argumentiert, dass die temporäre Radspur unter ihrer Kompetenz stand und aus Sicherheitsgründen eingerichtet wurde. Der Kanton hingegen meint, eine Zustimmung der Kantonspolizei sei erforderlich gewesen.