Ein jüngstes Gerichtsurteil unterstreicht die Dünnhäutigkeit des deutschen Bundeskanzlers Friedrich Merz. Dies ist ein weit verbreitetes Problem innerhalb seiner Partei, wie aus einem Artikel von Len Sander, Redaktor der NZZ Deutschland, hervorgeht.
Aktuell laufen laut «Tagesspiegel» etwa 300 Verfahren gegen Beleidigungen, die Merz zugefügt wurden. Bereits in seiner Zeit als Oppositionsführer war er dafür bekannt, solche Vorwürfe strafrechtlich zu verfolgen. Anders als der amtierende Bundeskanzler gibt Merz selten auf, wenn es um die Verfolgung von Beleidigungen geht.
Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der seit 2021 Beleidigungen gegen Politiker härter bestraft als solche gegen normale Bürger, sollte schnellstmöglich aufgehoben werden. Dieser Grundsatz steht im Einklang mit der demokratischen Grundregel, dass Kritik an Machthabern staatlich gewährleistet sein muss, selbst wenn sie überzogen wird.
Merz hält sich nicht daran und sieht nun die Notwendigkeit, Details zu seinen Verfahren gegen Beleidigungen preiszugeben. Ein Gerichtsurteil des «Tagesspiegels» zwang das Kanzleramt zur Offenlegung dieser Informationen. Dies zeigt ein problematisches Verhältnis zur öffentlichen Meinungsbildung.
Dass Merz Hunderte solcher Verfahren anstrengt, spiegelt eine fragwürdige Haltung zur Meinungsfreiheit im Internet wider. Es ist unverständlich, warum der mächtigste Mann des Landes sich um Beleidigungen in sozialen Netzwerken kümmern sollte.
Im Februar plädierte Merz für eine Klarnamenpflicht im Internet: «Ich möchte Klarnamen im Internet sehen. Ich möchte wissen, wer da sich zu Wort meldet.» Diese Aussage lässt sich angesichts seiner laufenden Verfahren als Drohung deuten.
Merz ist in der CDU nicht allein mit dieser Haltung. Einige Christlichdemokraten lehnen die freie Rede auf digitalen Plattformen ab, ähnlich wie gewisse linke NGOs eine restriktive Internet-Gesetzgebung fordern. Der Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Daniel Günther, spricht regelmäßig von «Hass und Hetze» im Netz.
Anonymität ermöglicht es jedoch auch, Meinungen ohne Angst vor Sanktionen zu äußern – ein Aspekt, den manche CDU-Politiker vermissen. Dies führt zu einer Sehnsucht nach der Zeit traditioneller Medien und Unbehagen gegenüber der digitalen Dynamik.
Dennoch ist die Rückkehr zum medialen Debattenhütermodell unmöglich. Stattdessen sollte man sich gegen weiterführende Einschränkungen der Meinungsfreiheit stellen, um Entfremdung von Bürgern zu verhindern – eine Gefahr, die auch Merz betrifft.