Der Artikel von Christian Bucher beleuchtet die Entfernung einer Radspur entlang der Adligenswilerstrasse in Ebikon. Die Gemeinde begründet den Schritt mit der Reduzierung der Geschwindigkeitsbegrenzung, was laut Anian Heierli, dem Mediensprecher, die Sicherheit erhöht. Diese Maßnahme wurde jedoch kritisch von Pro Velo betrachtet. Der Verband ist besorgt darüber, dass die bisherige Fahrbahnbreite keinen neuen Radstreifen zulässt und sieht darin eine Gefährdung des Radverkehrs. Bruno Ruegge, Geschäftsleiter von Pro Velo, kritisiert, dass ein Tempo 50 für Radfahrer weiterhin zu hoch sei und die Aufhebung der Radspur nicht akzeptabel ist.
Der Abschnitt war bereits im Radroutenkonzept von 1994 als wichtige Route markiert und bleibt auch im neuen Velonetzplan des Kantons vorgesehen. Pro Velo argumentiert, dass gemäß den kantonalen Standards Mischverkehr bei solcher Geschwindigkeit nicht zulässig sei. Die Praxis, Radspuren aufgrund von Platzmangel zu entfernen, wird vom Verband als ungerecht und zugunsten des motorisierten Verkehrs interpretiert.
Pro Velo fordert eine Neubewertung bei der Planung mit einer Interessenabwägung für alle Verkehrsteilnehmer. Auf nationaler Ebene wird in den Entwürfen der “nationalen Norm Zweiradverkehr” die Priorisierung von Radinfrastruktur vorgeschlagen. Pro Velo schlägt vor, dass Radspuren mindestens 1,5 Meter breit sein sollten und nicht bis zu einem Straßenausbau aufgeschoben werden dürfen.