Autor: Konstantin Kreibich
Im Kanton Zug bleibt der Wohnungsmarkt angespannt, während viele Immobilien leerstehen. Diese Entwicklung führt zu steigendem Druck auf die Regierung, Maßnahmen zur Klärung und Lösung des Problems einzuleiten. Gleichzeitig plant man, Airbnb-Regelungen zu verschärfen.
SVP-Kantonsrat Alex Haslimann aus Risch äußert seine Sorgen über den vermeintlichen Ausverkauf im Kanton Zug. Er macht darauf aufmerksam, dass zahlreiche Einfamilienhäuser in Buonas und Risch unbewohnt seien, wobei die Eigentümer selten länger als Wochen oder Tage pro Jahr anwesend sind. Ähnliche Beobachtungen gelten für teure Immobilien wie das Pflanzenbewachsene Hochhaus Aglaya in Rotkreuz. Nachbarn bestätigen diese Einschätzungen, was Haslimann zur Handlung veranlasst.
Haslimann thematisiert das Problem der Geisterhäuser und -wohnungen und kritisiert die Konkurrenz durch finanzstarke Ausländer auf dem Wohnungsmarkt. Er selbst sieht sich als Normalbürger benachteiligt, da ihm der Immobilienerwerb verwehrt bleibt.
In einer Interpellation fordert Haslimann von der Regierung mehr Informationen: Wie viele Liegenschaften gehören ausländischen Investoren und Expats? Wie viele sind unbewohnt? Kann der Kanton den Kauf durch Ausländer einschränken oder eine Mindestaufenthaltspflicht einführen?
Die Regierung erklärte, dass EU-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz sowie niedergelassene Drittstaatsangehörige Immobilien wie Schweizer kaufen dürfen. Für Ausländer ohne Schweizer Wohnsitz gelten die restriktiven Bestimmungen der “Lex Koller”. Die genaue Anzahl an Verkäufen an Ausländer ist unklar, da eine manuelle Auswertung als zu aufwendig gilt. Eine Schätzung beziffert den Verkauf von 40 bis 50 Wohnungen an Drittstaatsangehörige im Jahr 2024.
Die Regierung hat die Erstellung einer Statistik über “unbewohnte Erstwohnungen” in Auftrag gegeben, um diese Problematik zu adressieren. Die Analyse wird jedoch keine detaillierten Informationen über Eigentümer oder Nutzungskategorien liefern und eine flächendeckende Kontrolle durch Gemeinden als unverhältnismäßig betrachtet.
Die Regierung betont, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in Zug bereits maximal ausgeschöpft sind. Weitere Einschränkungen wären laut Gesetzgebung bundesrechtswidrig. Dennoch erwägt man steuerliche Maßnahmen zur Überprüfung der Immobiliennutzung.
Die Regierung beabsichtigt, das Planungs- und Baugesetz anzupassen, um die kurzzeitige Vermietung durch Plattformen wie Airbnb zu regulieren. Man will die Bevölkerung sensibilisieren, diese Angebote verantwortungsvoll zu nutzen, um den Wohnraummangel einzudämmen.
Alex Haslimann zeigt sich unzufrieden mit der Antwort der Regierung und beschreibt sie als “formal korrekt, inhaltlich oberflächlich”. Er fordert konkretere Analysen und Lösungen, darunter eine Überprüfung des Leerstands und von Airbnb-Regelungen. Haslimann hat ein Postulat eingereicht, das belastbare Daten über die tatsächliche Nutzung des Wohnraums im Kanton Zug verlangt.
Die Eigentümerin des Gartenhochhauses Aglaya in Rotkreuz, Zug Estates, wurde ebenfalls um Auskunft gebeten. Eine Antwort steht noch aus.