St. Gallen, Graubünden und Thurgau dürfen am 6. Juni elektronische Abstimmungen durchführen. Diese Zulassung wurde von der Bundeskanzlei bestätigt. In Basel-Stadt gab es im März eine Panne, bei der 2048 digitale Stimmen nicht ausgezählt werden konnten.
Die drei Ostschweizer Kantone haben nach dem Vorfall ihre Verfahren überprüft und verbessert, wie die Bundeskanzlei am Freitag mitteilte. Das von ihnen verwendete Post-E-Voting-System sei nicht betroffen gewesen. Dank der umgesetzten Massnahmen wird ein ähnlicher Fehler in diesen Kantonen als sehr unwahrscheinlich angesehen.
Zu den Änderungen gehören die Verwendung zusätzlicher Speichermedientypen sowie Anpassungen der Checklisten für operative Abläufe. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass alle Schritte sorgfältig durchgeführt werden und das Vier-Augen-Prinzip streng beachtet wird.
In Basel-Stadt waren am 8. März 2048 digitale Stimmen aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Handhabung von PIN-geschützten USB-Sticks nicht entschlüsselbar und somit nicht auswertbar. Daraufhin hat die Basler Regierung beschlossen, E-Voting-Tests für das aktuelle Jahr einzustellen.