Der Vorstoss der SVP, Asylsuchende im Kanton Luzern stärker zur Arbeit zu verpflichten, wurde vom Kantonsrat abgelehnt. Die Mehrheit entschied sich klar dagegen, wie aus einer Mitteilung des Kantons Luzern hervorgeht. Das Anliegen der SVP erhielt 48 Ja-Stimmen und 65 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung.
Das Parlament argumentierte, dass bereits die notwendigen gesetzlichen Grundlagen bestehen. Zudem würde eine Verpflichtung zu unbezahlten Arbeitseinsätzen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, so der Luzerner Regierungsrat in seiner Stellungnahme zum Vorstoss.
Die Annahme, Asylsuchende im Kanton Luzern würden untätig bleiben, wurde vom Regierungsrat zurückgewiesen. Viele betroffene Personen sind bereits heute in Beschäftigungsprogrammen tätig, die dem öffentlichen Interesse dienen.
Roland Küng von der SVP wollte durch seinen Vorstoss das Sozialhilfegesetz erweitern. Sein Ziel war es, arbeitsfähige Asylsuchende sowie vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge zur gemeinnützigen Arbeit zu verpflichten. Obwohl das Gesetz vorsieht, dass Sozialhilfeempfänger an ihrer Integration mitwirken müssen, ist Pflichtarbeit nicht vorgesehen.
Verwendete Quellen:
– Abstimmungsresultat Kantonsrat Luzern
– Vorstoss SVP Luzerner Kantonsrat